Hemer/Hagen. . Ein Kläger aus Hemer will vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg erreichen, dass ein Fahnenmast samt BVB-Fahne von einem Nachbargrundstück entfernt wird. Vor einigen Jahren spielte sich ein Nachbarschaftsstreit im westlichen NRW, genauer: in Geilenkirchen im Kreis Heinsberg ab. Dabei ging es um eine Schalke-Fahne.

Nachbarschaftsstreit wegen einer Fußball-Fahne - eine Geschichte, die offenbar nicht nur in Hemer das Leben schreibt. Wie berichtet, möchte ein Kläger aus der Sauerland-Stadt vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg erreichen, dass ein Fahnenmast samt BVB-Fahne von einem Nachbargrundstück entfernt wird. Vor einigen Jahren spielte sich ein Nachbarschaftsstreit im westlichen NRW, genauer: in Geilenkirchen im Kreis Heinsberg ab. Dabei ging es um eine Schalke-Fahne.

Kein Verfahren wegen BVB-Fahne bekannt

Das erste Wort gebührt dem Verein, der im aktuellen Hemeraner Streitfall betroffen ist. Oder besser: eine Fahne des Clubs. „Aus Nachbarschaftsstreitereien halten wir uns heraus“, sagt Sascha Fligge, Sprecher des deutschen Fußballmeisters Borussia Dortmund, der in einer ewigen Rivalität mit dem Revier-Nachbarn FC Schalke steht. „Wir beschäftigen uns derzeit mit anderen Dingen - englischen Wochen zum Beispiel.“ Nur so viel: Fligge kann sich nicht erinnern, dass schon einmal eine schwarz-gelbe BVB-Fahne Gegenstand in einem Gerichtsverfahren war.

Das gleiche gilt mutmaßlich für eine königsblaue Fahne. In einem Fall in Geilenkirchen ging es vor einigen Jahren um eine Schalke-Fahne in einem Garten, die auf einem fünf Meter hohen Mast befestigt war. Wie die Internetseite „geilenkirchen-lokal.de“ berichtete, fühlten sich Mieter in der ersten Etage eines Nachbarhauses dadurch gestört. Begründung: Normales Fernsehen sei nicht mehr möglich, weil die blaue Fahne sich in dem TV-Gerät widerspiegele. Zum Einfluss eines blauen Himmels auf den Fernsehkonsum wurden keine Angaben gemacht.

Nach einem Anwaltsschreiben versuchte der Schalke-Fan eine Deeskalation. In der Woche zog er die Fahne auf Halbmast, am Bundesliga-Spieltag von Freitag- bis Sonntagabend hisste er das Tuch nach oben. Der Ausgang des Nachbarschaftsstreits wurde bedauerlicherweise nicht mehr öffentlich diskutiert.

Zwar nicht mit einer Fußball-Fahne, aber mit Werbefahnen auf drei Masten eines Autohändlers im Regierungsbezirk Arnsberg musste sich das Oberverwaltungsgericht Münster im Jahr 2006 beschäftigen. Der Händler hatte sich auf die NRW-Bauordnung berufen, in der von einer genehmigungsfreien Aufstellung von Fahnenmasten die Rede ist. Die Münsteraner Richter pfiffen den Geschäftsmann zurück. Begründung: „Werden ein oder mehrere Fahnenmasten aufgestellt, die der Befestigung von Werbebannern dienen, bilden Mast(en) und Fahne(n) eine einheitlich zu beurteilende Werbeanlage, die nach § 13 Abs. 1 BauO NRW genehmigungspflichtig ist.“

Ständiges Flackern durch Fahnen eine Belästigung

Ständiges Flackern der Fahnen sind eine Belästigung, entschieden die Richter. Foto: Jochen Linz
Ständiges Flackern der Fahnen sind eine Belästigung, entschieden die Richter. Foto: Jochen Linz © Linz/PiLi

Mit großen Fahnen auf drei etwa zehn Meter hohen Masten vor dem Verwaltungsgebäude eines Konzerns hatte sich das Landgericht Düsseldorf der „Hausbesitzer Zeitung“ zufolge 1997 zu beschäftigen. Ein Mieter eines 30 Meter entfernten Hauses fühlte sich durch ständiges Flackern, Lichtflirren und Blenden - verursacht durch die wehenden Fahnen - belästigt. Die Richter gaben ihm Recht: Er müsse keinesfalls die ständigen Spiegelungen und Reflexionen des Tageslichts und der Straßenbeleuchtung hinnehmen.

Der Mieter wies in seiner Klage auch darauf hin, dass ein störungsfreies Fernsehen nicht mehr möglich war. Vielleicht wollte er einfach nur in Ruhe Spiele von Borussia Dortmund und Schalke 04 schauen.