Arnsberg/Hemer. . Ein Kläger aus Hemer will vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg erreichen, dass ein Fahnenmast samt einer zwei Quadratmeter großen Fahne des deutschen Fußballmeisters Borussia Dortmund auf dem übernächsten Nachbargrundstück entfernt wird. Die Fahne des „börsennotierten Fußballvereins“ sei eine Werbeanlage und mache im Wind zu viel Krach.

Der amtierende deutsche Fußballmeister Borussia Dortmund hat schon so manchen Sturm im ewig jungen Nachbarschaftsduell mit dem Liga-Rivalen FC Schalke 04 überstanden. Ob eine schwarz-gelbe BVB-Fahne in einem jungen Nachbarschaftsstreit noch weiter auf einem Grundstück in Hemer im Wind wehen kann, ist dagegen fraglich. Jedenfalls befasst sich das Verwaltungsgericht Arnsberg unter dem Aktenzeichen 8 K 1679/12 mit dem Fall.

„Ob es sich bei dem Kläger um einen FC-Schalke-Fan handelt, geht aus der Klageschrift nicht hervor“, nimmt Klaus Buter, Sprecher des Verwaltungsgerichts, allen Spekulationen den Wind aus den Segeln. Jedenfalls scheint zumindest die Sprache in dem Schriftstück höchst emotionslos zu sein. „Die Klage liest sich ganz sachlich-trocken“, so der Jurist.

In der - im Gerichtsdeutsch - „baurechtlichen Nachbarstreitigkeit“ geht es um eine etwa ein Meter mal zwei Meter große BVB-Fahne auf einem Hausgrundstück, die an einem fünf Meter hohen Fahnenmast befestigt ist. Das Corpus ­Delicti, das dem Verwaltungsgericht zufolge „zu bestimmten Anlässen gehisst wird“, befindet sich keinesfalls auf dem unmittelbaren Nachbargrundstück, sondern auf dem ­übernächsten Areal des Wohn­gebietes.

Zwei-Quadratmeter-Fahne macht zu viel Krach

Aber zumindest so nah, dass der Kläger die mächtige Fußball-Fahne, die den Ausblick auf den Wald ­verdecke, von seinem Wohn­zimmer aus sehen kann. Was ­möglicherweise, aber rein spe­kulativ, noch zu verkraften wäre. Was ihn merklich stört, sind ­erhebliche Geräuschbelästigungen durch das Schlagen der ­Fahne im Wind. Dies ver­stoße gegen das Gebot der Rücksichtnahme.

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Von Jürgen Potthoff

Darüber hinaus sieht der Kläger in der Fahne des „börsen­notierten Fußballvereins“ eine Werbeanlage. Dies verschandele das Straßen- und Ortsbild und verstoße damit aus seiner Sicht gegen das in der Landesbauordnung enthaltene Verunstaltungsverbot und gegen das Verbot der Werbung in Wohngebieten.

Stadt Hemer soll Beseitigung des Mastes samt BVB-Fahne veranlassen 

Mit seinem juristischen ­Vorgehen will der Kläger er­reichen, dass die Stadt Hemer als Bauaufsichtsbehörde die Be­seitigung des Fahnenmastes samt Fahne veranlasst. Bei einer ­baurechtlichen Prüfung inklu­sive Ortstermin war nach Angaben von Gerichtssprecher Klaus Buter die Kommune im Märkischen Kreis zu dem Ergebnis gelangt, „dass der normale Durchschnittsbetrachter in der Fahne keine Werbeanlage sieht - also nicht dazu verleitet wird, Aktien des börsennotierten Clubs zu ­kaufen“.

In Bezug auf mögliche Lärm­belästigungen durch das Schlagen der Fahne im Wind verwies die Stadt Hemer auf ein zivilrechtliches Vorgehen. Zudem schickte sie ihm einen Gebührenbescheid für die Bauprüfung in Höhe von 50 Euro - wogegen in der Klage ebenfalls vorgegangen wird.

Borussen-Fahnen werden im BVB-Fanshop im Internet angeboten

Für 50 Euro (oder genauer: 49,95 Euro) und 39,99 Euro ­(zuzüglich Versandkosten) werden diverse Borussen-Fahnen im „BVB-Fanshop“ auf der Internetseite des ­aktuellen Deutschen ­Fußballmeisters angeboten - in ­unmittelbarer Nähe zum Fan-Senf und dem Vogelhaus „Mütze und Schal“. Die Fahnen aus Nylon und Polyester mit für Fußball-Fans gut zu merkenden Namen wie „1909“ und „Borussia Dortmund“, so verspricht der Verkäufer mindestens in Bezug auf äußere Faktoren, seien „hochwertig, strapazierfähig und wetterfest“.

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Wann sich Vertreter der Stadt Hemer und der Kläger vor dem ­Verwaltungsgericht Arnsberg ­treffen, steht noch nicht fest. „Im Laufe des Jahres“, sagt Klaus Buter, der einen gerichtlichen Ortstermin in Hemer nicht ausschließt. Wie das Ganze ausgehen könnte?

Dazu will (und kann) sich der Gerichtssprecher nicht ­äußern - zumal ein solcher Sachverhalt nicht alle ­Tage verhandelt wird. Vielleicht einigen sich die Streithähne bei einem Güte­termin. Selbst in einem Nachbarschaftsstreit ist es nie zu spät, die weiße Fahne zu hissen. Was insbesondere zwischen Lüdenscheid-Nord und Herne-West gilt.