Arnsberg/Dortmund. Er absolvierte sein Bachelor- und Masterstudium in lediglich vier Semestern statt den geplanten elf Semestern. Deshalb wollte er auch nur für vier Semester zahlen. Die private Hochschule in Dortmund sieht das anders: Sie will das Geld für alle elf Semester. Am Mittwoch entscheidet das Gericht.

Im Rechtsstreit um die Zahlung von Studiengebühren durch einen eifrigen Studenten wird am Mittwoch (18. Juli, 9.00 Uhr) ein Urteil gesprochen. Die private Hochschule für Ökonomie und Management in Dortmund hatte den 23 Jahre alten Studenten auf die Zahlung von Studiengebühren in Höhe von 3.000 Euro verklagt, obwohl er sein Studium vorzeitig beendet hatte.

Der Jungbanker hatte sein Bachelor- und sein Masterstudium in nur vier Semestern abgeschlossen, die Regelstudienzeit beträgt in der Regel elf Semester. Der Student wollte deshalb nur die Studiengebühren für die vier Semester zahlen. Die Hochschule beharrte darauf, dass die Gebühren für den kompletten Studiengang zu entrichten sind. (dapd)