Arnsberg. Mit Kommentar: „Finanzmakler“ bringt viele Kunden um ihr Erspartes. Warum der Angeklagte vor Gericht mit einer Bewährungsstrafe davonkommt.
In den Jahren von 2017 bis 2019 hat ein heute 64-jähriger gelernter Koch aus Neheim, der später unter anderem als Finanzmakler tätig war, Kunden mit dem Versprechen geworben, ihnen für ihre Einzahlungen hohe Gewinne zu verschaffen. Jetzt landete er als Angeklagter vor Gericht. Was ist passiert?
Tatsächlich zahlten 15 Investoren in den drei Jahren Beträge zwischen 2500 und 26.000 Euro an den „Finanzmakler“. Insgesamt erhielt er 197.000 Euro, die er aber nicht so anlegte, wie es mit den Auftraggebern abgesprochen war. Von der eingenommenen Summe zweigte er einen erheblichen Teil ab und ließ ihn in sein Portemonnaie fließen. Die Restsumme legte er bei einem eher dubiosen Geldinstitut an. Und es passierte, was passieren musste, dieses Institut ging pleite, das Geld war futsch. Die 15 Einzahler sahen weder Gewinne noch das investierte Geld, was einige in eine finanzielle Notlage brachte.
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Dieses Verhalten des vor dem Amtsgericht Angeklagten wertete die Staatsanwältin als gewerbsmäßigen Betrug in 15 Fällen. Der Mann räumte die Vorwürfe ein und gab an, selbst in Geldnot geraten zu sein. Auch, weil er über seine Verhältnisse gelebt habe. „Ich habe mich schwer geärgert, dass ich meinen Kunden nicht das geben konnte, was ich ihnen versprochen hatte“, so der Angeklagte, der dem Gericht verdeutlichte, dass er wegen einer Erkrankung nicht immer habe arbeiten können, Medikamente nehmen müsse und schon zweimal wegen seiner Depression in der Reha war. Er sei psychisch schwer angeschlagen.
Weil der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegte, wurden die geladenen Zeugen, die Geschädigten, nicht mehr angehört. „Bei einer solch hohen Schadenssumme kommen wir um eine Haftstrafe nicht herum“, plädierte die Staatsanwältin, die Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zur Bewährung beantragte. Sie wertete das Geständnis zu Gunsten des Angeklagten, denn so habe er den Strafverfolgungsbehörden weitere umfangreiche Ermittlungen erspart.
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Der Verteidiger bat, auch wegen der gesundheitlichen Beeinträchtigung und der gezeigten Reue seines Mandanten, um ein mildes Urteil. Das bekam der Angeklagte dann auch: Zwar wurde er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, diese Strafe aber ist zur Bewährung ausgesetzt. Die sonst bei Bewährungsfreiheitsstrafen üblichen Auflagen konnten hier nicht erteilt werden. Wegen der finanziellen Notlage war keine Geldauflage, aufgrund der Erkrankung keine Arbeitsauflage möglich. Das Gericht ordnete die Gestellung eines Bewährungshelfers an.