Arnsberg. Vorstrafenregister erweitert: Richter verurteilt 26-Jährigen erneut wegen Gewalt und Beleidigung. Auch Angriffe auf Polizisten waren dabei.

Ein 26-jähriger Metallbauer aus Sundern hat sein bereits umfangreiches Vorstrafenregister erweitert, nachdem er erneut vor Gericht verurteilt wurde. Trotz des energischen Bestreitens sämtlicher Anschuldigungen durch die Staatsanwältin vor dem Amtsgericht, konnten mehrere Zeugen mit übereinstimmenden Aussagen seine Schuld belegen.

Die Staatsanwältin hatte den Angeklagten wegen eines tätlichen Angriffs auf Polizisten in Kombination mit Körperverletzung und Beleidigung angeklagt. Der Angeklagte äußerte sich zu allen Vorwürfen und versuchte, sich zu entlasten. Im Mai 2023 wurde er nach einer Alkoholfahrt auf einem Motorroller von der Polizei gestoppt und sollte zur Entnahme einer Blutprobe ins Krankenhaus gebracht werden. Doch er weigerte sich und versuchte zu fliehen, was zu einem gewaltsamen Widerstand gegen die Beamten führte.. Nach Aussage der Polizisten wehrte er sich jetzt mit Fäusten und Füßen, schlug und trat nach den Beamten, wodurch sie leicht verletzt wurden. „Diese Anwendung einfacher körperlicher Gewalt bis zu seiner Fesselung dauerte eine gefühlte Ewigkeit“, so einer der damals einschreitenden Polizisten als Zeuge. Nach der Blutentnahme im Krankenhaus soll der Angeschuldigte in aggressiver Haltung auf einen Polizeibeamten zugegangen sein und habe versucht, ihn zu schlagen. Das gelang ihm nicht, weil der Beamte ausweichen konnte.

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Des Weiteren wurde ihm vorgeworfen, im Oktober 2023 seine frühere Freundin in ihrer Wohnung geschlagen und beleidigt zu haben. Obwohl er dies bestritt, schilderte die Ex-Freundin vor Gericht seine gewalttätige Behandlung und den Grund ihres Anrufs bei der Polizei.Im Verlauf dieser Anzeigenaufnahme kam es zu einem Telefonat zwischen ihm und einer Polizistin auf der Wache. Er beleidigte auch diese Beamtin in übelster Weise, wie sie vor Gericht aussagte.

Ein dritter Vorwurf der Staatsanwältin bezog sich auf eine weitere Beleidigung, als der Angeklagte einen Rentner, der ihn wegen einer Verkehrsverletzung ansprach, aggressiv beleidigte. „Das war ich nicht, bin nicht gefahren, weil der Roller schon abgemeldet war“, wollte sich der Angeklagte herausreden, denn sein Gesicht war unter dem Helm auf dem vom Rentner gemachten Foto nicht zu erkennen. Doch seine Ex-Freundin gab an, dass der Helm dem Angeklagten gehöre und die damals getragene Kleidung seine ist.

Übers Strafmaß hinaus

Nach eingehender Beweisaufnahme sah die Staatsanwältin den Angeklagten in allen Punkten als schuldig an und forderte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Der Richter entschied jedoch, den Angeklagten zu einer Bewährungsfreiheitsstrafe von zehn Monaten zu verurteilen und legte eine Bewährungszeit von drei Jahren fest. Zudem wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt. „Alle Ihre Entlastungsversuche sind gescheitert. Die Vorwürfe haben sich bestätigt, und es fehlt jegliche Reue. Sie haben sich als uneinsichtig erwiesen“, erklärte der Vorsitzende Richter abschließend.