Neheim. Cannabis in der Außengastronomie? Das R-Café in Neheim positionierte sich bereits dagegen. Auch Köster in Hüsten sagt‘s klar.

„Ab dem 01.04.2024 ist der Konsum von Cannabis legal. BEI UNS NICHT!“, heißt es auf der Facebook-Seite des Gasthofs Köster. „Wir weisen daraufhin, dass der Konsum auf unserem Außenbereich strengstens verboten ist!“ Bei Verstößen werde das Gasthof-Team von seinem Hausrecht Gebrauch machen. Eine klare Positionierung einen Tag vor der Legalisierung des Cannabis-Konsums.

Das R-Café in Neheim
Das R-Café in Neheim © Privat | Martin Haselhorst

Auch das Neheimer R-Café geht vor dem Start der Teil-Legalisierung des Cannabis-Konsums voran und untersagt das Rauchen von Joints auf seiner Terrasse. „Wir machen von unserem Hausrecht Gebrauch“, teilt Inhaber Peter Sachnik mit. Seit wenigen Tagen kommuniziert er diese Entscheidungen auf den Kanälen sozialer Medien an seine Kundschaft.

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Hintergrund ist die gesetzliche Teil-Freigabe des Cannabis-Konsums, insbesondere aber die Regelung, dass Cannanis nicht in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen konsumiert werden darf. „Aufgrund des hohen Aufwands und der Unmöglichkeit, effektiv zu kontrollieren, ob sich Minderjährige auf unseren Terrassen aufhalten, sind wir davon überzeugt, dass diese Entscheidung sowohl im Interesse unserer Mitarbeiter als auch unserer Gäste liegt“, so heißt es in dem Instagram-Post. Sie diene dazu, „eine sichere und angenehme Umgebung für alle zu gewährleisten und potenzielle Konflikte zu vermeiden“.

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Dehoga erklärt Gesetzeslage

Für Raucherkneipen, Raucherräume und die Außengastronomie gilt: Da, wo nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesländer das Rauchen noch erlaubt ist, ist auch Cannabis-Konsum grundsätzlich gestattet, wie nun der Dehoga mitteilte. Jeder Gastronom dürfe aufgrund seines Hausrechts den Gästen aber den Konsum von Cannabis verbieten. Das gelte auch in der Außengastronomie und in Raucherkneipen. „Da, wo nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesländer das Rauchen noch erlaubt ist, ist auch Cannabis-Konsum grundsätzlich gestattet“, erklärte Jürgen Benad, Rechtsexperte und Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Ich weiß, dass es ein Joint für den einen oder anderen dazugehört, um runterzukommen. Wir werden das aber bei uns nicht tolerieren.
Peter Sachnik - Inhaber R-Café

Im R-Café ist das Rauchen generell nur auf der Terrasse erlaubt. „Aber auch hier wird das Rauchen immer weniger und wird sich in den nächsten Jahren sicherlich auch verabschieden“, so Sachnik auf Nachfrage dieser Zeitung. Zwar habe er grundsätzlich keine Befürchtung, dass ausgerechnet das R-Café nun besonders viele kiffende Gäste bekäme, doch „sind wir halt ein Ausflugslokal und da gehört sicher für den einen oder anderen das Rauchen eines Joint zum Runterkommen dazu“. Das aber wird im R-Café nun nicht möglich sein.

Spielplatz am R-Cafè: auch Familien gehören zu den Stammgästen.


Gesendet von 
Outlook für iOS
Spielplatz am R-Cafè: auch Familien gehören zu den Stammgästen. Gesendet von Outlook für iOS © Martin Haselhorst

Ausflugslokal auch für Familien

Die Kommunikation des „Cannabis-Verbots“ auf der R-Café-Terrassen in den sozialen Netzwerken löste insgesamt positve Reaktionen aus - auch von Gästen, die grundsätzlich die Cannabis-Teilfreigabe begrüßen. „ Das beschäftigt die Leute“, sagt Sachnik. Auf klare Aussagen von Gesetzgeber oder lokale Ordnungsbehörden will Peter Sachnik aber nicht warten. „Wir werden das Cannabis-Rauchen bei uns nicht tolerieren“, so der R-Café-Inhaber. Er wolle das jetzt zunächst einmal täglich posten, damit alle Gäste wissen, wo sie dran sind.

Vor allem aber will Peter Sachnik seinen Mitarbeitenden im Service die Diskussion mit Gästen zu diesem Thema ersparen. Eine klare Regelung helfe da. Vor allem aber geht es dem R-Café-Inhaber auch um den eigenen Anspruch: „Wir wollen für Familien da sein“, sagt er und verweist auf den kürzlich fertiggestellten Spielplatz.