Nächtliche Eskalation in Neheim: Betrunkener Mann konfrontiert Polizei und landet vor Gericht.

Mitte Juli letzten Jahres zur Nachtzeit torkelt ein junger Mann auf dem Gehweg der Bahnhofstraße in Neheim, taumelt unvermittelt auf die Fahrbahn und stürzt. Fahrzeuge müssen abbremsen, um ihn nicht anzufahren. Das beobachtet eine Streifenwagenbesatzung und sichert die Gefahrenstelle ab.

Der Mann wird mit einigem Kraftaufwand zunächst auf den Gehweg verbracht. Er wehrt sich gegen diese Maßnahme und verhält sich aggressiv gegen die Beamtin und den Beamten. Auf die Bitte sich auszuweisen reagiert er mit Beleidigungen, baut sich auf und geht mit geballten Fäusten auf die Polizisten zu. Zur Feststellung der Person und zu seinem Schutz - der Mann war erheblich alkoholisiert - soll er mit dem Streifenwagen zur Polizeiwache gefahren werden. Dagegen wehrt er sich erheblich und verletzt die Polizeibeamtin im Gesicht. „Ich mache euch fertig“ drohte er den Beamten. Zur Feststellung seiner Gewahrsams-Fähigkeit wurde er anschließend ins Krankenhaus gebracht, wo er dem Beamten eine Kopfnuss erteilen will und in Richtung der Beamten spuckt.

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Sieben Monate später, musste sich der 29-jährige Arbeitslose, der angeblich unter einer seelischen Krankheit leidet und unter gesetzlicher Betreuung steht, nun vor dem Amtsgericht wegen Beleidigung, eines tätlichen Angriffes, Bedrohung und Körperverletzung verantworten. Erinnern will er sich an sein Verhalten nicht mehr können, schließt es aber nicht aus. „Ich habe zuvor eine ganze Flasche hochprozentigen Schnaps getrunken, weiß von nichts mehr“, gab er zu seiner Entschuldigung an. Dass er zur Tatzeit erheblich unter Alkoholeinfluss gestanden hatte, bestätigten die Polizeibeamten als Zeugen. „Ich habe zur damaligen Zeit richtig viel getrunken, heute nur noch ganz wenig, will mein Leben in den Griff kriegen“, erklärt er dem Richter.

Auflage: 5 Monate keinen Alkohol trinken

Weil nach der Beweisaufnahme aufgrund der starken Alkoholisierung eine Schuldunfähigkeit nicht auszuschließen war, stellte der Richter in Abstimmung mit der Staatsanwältin das Verfahren vorläufig ein. Es wurde ihm zur Auflage gemacht, im Abstand von fünf Monaten einen Abstinenznachweis vorzulegen. Fällt das Ergebnis zu Gunsten des Angeklagten aus, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Ansonsten wird es neu aufgerollt.