Hüsten. Hüstener Unternehmen Wesco kämpft im vorläufigen Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung um die Zukunft. Gespräche mit möglichen Käufern.

Das Hüstener Traditionsunternehmen Wesco steht im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung in diversen Kontakten mit potenziellen Käufern. Das bestätigt der langjährige Geschäftsführer Egbert Neuhaus auf Nachfrage dieser Redaktion. Der 70-jährige Unternehmer ist daran weiterhin maßgeblich beteiligt. „Ich bin natürlich in zahlreichen und auch teilweise aussichtsreichen Gesprächen“, sagt er.

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Im Sanierungsprozess wächst naturgemäß immer auch die Sorge der Mitarbeiter um ihren Arbeitsplatz und die Unsicherheit über die Zukunft. „Personelle Maßnahmen sind bisher aber nicht eingeläutet worden“, betont Neuhaus, „vieles hängt davon ab, welche Angebote jetzt abgegeben werden.“ Nach Angaben von Thomas Feldmann - er ist Sprecher der im Verfahren bestellten juristischen Unterstützung - laufe die Produktion von Wesco weiterhin unverändert. „Die Mitarbeitenden erhalten Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit“, so Thomas Feldmann. Zuletzt zählte Wesco 140 Mitarbeiter in Arnsberg und Schwarzenberg (rund 100 in Hüsten), sie erhalten Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit.

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Auch Feldmann betont, dass in den vergangenen Wochen „Gespräche mit allen wesentlichen Beteiligten“ geführt worden seien. Wichtig in diesem Zusammenhang sei, dass Wesco seine Geschäfte wie bisher weiterführe. „Unsere Geschäftspartner stehen zu uns“, sagt Thomas Feldmann.

Vorläufiges Verfahren vor eigentlicher Eröffnung

Inzwischen, so erläutert der Sprecher, zeichne sich aber ein zeitlicher Rahmen ab. Aktuell befindet sich Wesco noch in einem vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren. Das ist die Bezeichnung für ein rechtliches Verfahren, bei dem ein Unternehmen, das zahlungsunfähig ist, ab dem Zeitpunkt des Antrags vorübergehend unter eigenverwaltete Insolvenz gestellt wird. In diesem Prozess behält die Geschäftsführung die Kontrolle über das Unternehmen, während ein vorläufiger Sachverwalter unterstützend tätig ist. Dem Unternehmen wird so ermöglicht, unter Aufsicht und mit Zustimmung der Gläubiger eine Sanierung anzustreben, ohne sofort von einem Insolvenzverwalter geführt zu werden. Thomas Feldmann geht davon aus, dass das zuständige Amtsgericht das eigentliche Verfahren im März 2024 in Eigenverwaltung eröffnet „und wir das Verfahren bis zum Sommer 2024 abgeschlossen haben“.

Ziel bleibe es, einen Käufer zu finden. „Der Verkaufsprozess läuft, um einen Käufer zu finden, der in das Unternehmen investiert und das Geschäft weiterentwickeln will“, erklärt Thomas Feldmann. Details zu den Gesprächen und laufenden Verhandlungen seien in dieser sensiblen Lage nicht öffentlich zu machen.

Das sauerländer Unternehmer-Urgestein Egbert Neuhaus wird bei der Restrukturierungsaufgabe von Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres aus der Kanzlei Andres-Partner unterstützt. Zusammen mit seinem Team hat der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Unternehmen erfolgreich bei ihren Sanierungsverfahren begleitet. Bei seinem Vorhaben wird das Unternehmen auch durch den gerichtlich bestellten vorläufigen Sachwalter, dem sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Dr. Jan Janßen, begleitet. Seine Aufgabe ist es, die M. Westermann & Co. GmbH im gesamten Verfahren zu überwachen und die Interessen aller Gläubiger zu wahren.