Arnsberg/Sundern. Neue Regelung sieht vor, dass der Kinderreisepass wegfällt. Doch was ist mit all den aktuellen Ausweisen? Sind sie ungültig?
Bisher konnten Eltern für Kinder bis zu einem Alter von zwölf Jahren einen Kinderreisepass beantragen, um ins Ausland zu reisen - mussten dies sogar, wenn es sich beim Reiseziel um Nicht-EU-Länder handelte. Doch damit ist nun Schluss: Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar dieses Jahres abgeschafft. Ab sofort wird auch für Kinder der typische Reisepass oder Personalausweis ausgestellt.
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Die bisher ausgestellten Kinderreisepässe, in der Regel mit einer Gültigkeit von einem Jahr, können jedoch noch bis zum Ablauf genutzt werden. Verlängert werden diese nicht. Doch für welche Reisen ist ein Reisepass notwendig? „Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei“, heißt es dazu von der Stadt Arnsberg. Wer jedoch nach Kanada, in die USA oder auch nach Bosnien und Herzegowina reisen möchte, braucht auf jeden Fall einen Reisepass.
Warum wurde der Kinderreisepass abgeschafft?
Kinderreisepässe sind nur zwölf Monate gültig - so ist das bei schwach geschützten Dokumenten, da diese Gültigkeitsdauer für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip (EU-Mitgliedstaaten stellen diese aus) gilt. Die „normalen“ Reisepässe, also bisher die der Erwachsenen, sind mit vielen weiteren Sicherheitsmerkmalen ausgestattet (z.B. Chip).
Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, würden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert, schreibt dazu das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) auf seinen Webseiten. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten könne durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten forderten bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweise. Das schränke zusätzlich erheblich ein.
Reisepass oder Personausweis für Kinder/Jugendliche beantragen
Seit Beginn des Jahres können die Stadtbüros alle Aufgaben und Dienstleistungen wieder anbieten. Und damit auch die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses. „Dazu müssen die Antragstellenden persönlich mit aktuellem Ausweisdokument erscheinen und ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate) mitbringen“, so die Stadtverwaltung. Bei der Beantragung eines Ausweisdokuments für Kinder sei ebenfalls ein persönliches Erscheinen des Kindes zusammen mit einer sorgeberechtigten Person erforderlich.
Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig und kosten bei der Beantragung 37,50 Euro - während der Reisepass bei Personen ab 24 Jahren mit 70 Euro berechnet wird.
Bei einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von etwa vier Wochen für die Erstellung eines Pass- oder Ausweisdokuments durch die Bundesdruckerei, sollte die Beantragung desselben rechtzeitig vor Antritt der Reise erfolgen. „Prüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente – und die Ihrer Kinder – und beantragen Sie neue Dokumente rechtzeitig bei uns im Stadtbüro“, so die Stadt.
Kinder ab sechs Jahren geben Fingerabdruck für Reisepass ab
Ein Kind, das älter als sechs Jahre ist, muss seine Fingerabdrücke erfassen lassen. Diese werden ausschließlich im Chip des Ausweisdokuments gespeichert. Die Behörde speichere diese nicht, sondern lösche sie nach dem Passherstellen wieder, so das BMI.