Neheim. 25-Jährige wegen mehrerer Ladendiebstähle vor Gericht. Gutachter bescheinigt ihr psychische Störung - Richter ordnet Sozialstunden an.

Diebstahl im besonders schweren Fall, da gewerbsmäßig begangen, warf die Staatsanwältin einer 25-jährigen Frau aus Werne vor dem Amtsgericht in Arnsberg vor: Innerhalb von nur zwei Monaten soll sie in Textilgeschäften in der Hauptstraße in Neheim sechsmal Kleidungsstücke an der Kasse vorbeigebracht haben, ohne sie zu bezahlen, jeweils im Wert zwischen 60 und 320 Euro.

Pullover, Jacken, Hemden und Dessous waren ihre begehrte Beute. Obwohl sie bereits Mitte Oktober 2022 zum ersten Mal erwischt wurde, machte sie munter bis Ende November unbeeindruckt weiter. Die Angeklagte gab vor Gericht an, sie wisse gar nicht, warum sie die Diebstähle begangen habe, denn sie habe die Kleidungsstücke weder gebraucht noch angezogen.

Lesen Sie auch:

Sechs Wochen in der Psychiatrie

Laut eines dem Gericht vorliegenden psychiatrischen Gutachtens war die Frau vor den Straftaten für sechs Wochen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Sie leidet an einer entsprechenden krankhaften Störung, habe Suizidgedanken, Schizophrenie und Halluzinationen. Ihre Krankheit habe begonnen, als sie von ihrem Ex-Freund mehrfach geschlagen wurde. „Deshalb bin ich von Werne weggelaufen und im Frauenhaus Arnsberg gelandet“, erklärte sie dem Gericht. In dieser Zeit, als sie medikamentös noch nicht eingestellt gewesen war, habe sie die Diebstähle begangen.

Heute, so die Angeklagte, fühle sie sich mit der richtigen Medikation besser. Sie ist wieder in ihren Heimatort zurückgekehrt. Mit Einverständnis der Angeklagten, ihrem Verteidiger und der Staatsanwältin erging der richterliche Beschluss, das Verfahren vorläufig, bis zur Erfüllung der Auflage, 100 Sozialstunden abzuleisten, einzustellen.