Holzen. Muss ein ehemaliger Schützenkönig alle gelieferten Speisen eines Caterers zahlen oder nur die bestellten? Knifflig.

„Wer soll das bezahlen, wer hat so viel Geld?“ Genau diese Frage muss sich der Zivilrichter beim Amtsgericht Arnsberg stellen, um ein gerechtes Urteil sprechen zu können. Geklagt hatte der Betreiber eines Partyservice aus Neheim gegen einen Schützenkönig des Schützenvereins Holzen aus der jüngeren Vergangenheit, weil die Rechnung für Mettwürste, Frikadellen, Schinken und Wassermelonen und Weiteres in Höhe von 1309 Euro vom Besteller nicht in der geforderten Höhe bezahlt worden war. Statt des Rechnungsbetrages von 1309 Euro hatte er 724 Euro beglichen. Es blieb eine Differenz von 595 Euro offen, um die jetzt vor Gericht gestritten wurde.

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Der König als Beklagter gab an, dass der Partyservice nicht das geliefert habe, was bestellt worden sei. Außerdem sei eine zu große Menge geliefert worden. Nach seiner Berechnung hätte das Essen, das für 34 Personen bestellt worden war, lediglich 724 Euro betragen dürfen. „Es sollte schließlich nur das geliefert werden, was auch bestellt worden war. Diese Menge ist bezahlt worden“, argumentierte der Anwalt des Beklagten. Der Versuch des Richters, einen Vergleich zwischen den Parteien zu erreichen, indem man sich die offene Summe geteilt hätte, blieb ohne Erfolg.

Der Anwalt der Klägerpartei lehnte einen Vergleich strikt ab. „Sie haben angeblich eine zu große Menge erhalten, haben aber alles aufgegessen. Wenn dann die Rechnung kommt, sind sie damit nicht einverstanden“, wetterte der Anwalt des Partyservice. Der Zivilstreit zwischen den Parteien wurde zeitweise recht laut ausgetragen, sodass der Richter schlichtend eingreifen musste. Da es zu keiner Einigung kam, wird der Richter bis Mitte Oktober ein Urteil fällen, was er den Parteien verkünden wird. Die Westfalenpost wird darüber berichten.