Arnsberg. Kindesmisshandlung: Zeugenaussagen prägen zweiten Verhandlungstag gegen Paar aus Arnsberg vor dem Landgericht.
Der zweite Prozesstag vor der 2. Großen Strafkammer als Jugendschutzkammer beim Landgericht in Sachen Misshandlung Schutzbefohlener war größtenteils mit Zeugenvernehmungen ausgefüllt. Die beiden Angeklagten, die 25-jährige Mutter und der 28-jährige mögliche Vater (beide aus Arnsberg) des geschädigten, heute sechsjährigen Jungen schweigen zu den Vorwürfen der Staatsanwältin.
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Deshalb kommt es bei der Beweisführung um so mehr auf die Aussagen der Zeugen an. Der Mutter wurde gerichtlich das Sorgerecht entzogen. Ins Rollen kam der Fall, als ein Arzt in Serbien die dortige deutsche Botschaft über deren Verdacht der Misshandlung eines damals dreijährigen Jungen informierte. Das Kind war mit einer Oberschenkelfraktur in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Die beiden Angeklagten machten in der Heimat des Kindesvaters Urlaub. Der serbische Arzt stelle darüber hinaus im Bereich des Unterkiefers Hämatome, eine verheilte Unterarm- und Beinfraktur fest. Die deutsche Botschaft in Serbien informierte die hiesigen Behörden, die Ermittlungen einleiteten.
Gutachten einer Rechtsmedizinerin
Aus dem Gutachten einer Rechtsmedizinerin als Zeugin ging hervor, dass der Junge mehrere Knochenbrüche und zahlreiche Hämatome erlitten habe. Unter anderem sei es zu inneren Verletzungen, so zu einer Einblutung im Kopf gekommen, was wahrscheinlich durch Druck auf den Brustkorb erfolgt ist. Die von den Eltern angegebenen Ereignisse, die zu den Verletzungen geführt haben sollen, wertet die Fachärztin als reine Schutzbehauptungen. Die diagnostizierten Verletzungen seien nur auf Gewalteinwirkung zurückzuführen. Schon die Häufigkeit der schweren Verletzungen sei mehr als ungewöhnlich. Die in einer Anhörung der Mutter geäußerte Angabe, ihr Kind sei etwas tollpatschig, wurde widerlegt. Die Vertreterin der Einrichtung, in der der Junge lebt, gab an, dass es sich um einen besonnenen, sportlichen Jungen handelt.
„Der Papa ist böse gewesen“
Das führte ebenso die Vertreterin der Nebenklage, Melanie Scheuermann, an, die das Kind in der Einrichtung aufgesucht und beim Trampolinspringen beobachtet hatte. Die Psychologin, die sich ausgiebig mit dem Opfer beschäftigt hatte, kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass es über Jahre erhebliche Gewalteinwirkungen gegeben haben muss. „Der Junge hat stets gut von seiner Mutter erzählt. Der Papa ist böse gewesen und hat uns öfters gehauen, einmal mit einem Staubsauger. Mama hat viel geweint“, so hatte sich das Kind ihr offenbart. Nach dem jetzigen Stand der Beweisführung dürfte sich der Vorwurf der Misshandlung Schutzbefohlener zumindest für den angeblichen Vater bestätigen. Zumindest hat er die Vaterfunktion ausgeübt. Hätte die Mutter die Gewalt verhindern können?
Juristische Begriffe
Als Pflichtverteidiger bezeichnet man im deutschen Strafprozess einen durch das Gericht dem Beschuldigten beigeordneten Verteidiger.
Als Nebenklage wird die
Teilnahme des Geschädigten oder seines Rechtsnachfolgers an der Anklage bezeichnet.
Wohl kaum, denn nach den jetzigen Erkenntnissen war sie selbst von den Gewaltausbrüchen des Mannes – ihres damaligen Lebenspartners – betroffen. Der Prozess wird am 17. August mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt. Der Pflichtverteidiger, Klaus Telgenbüscher, und die Pflichtverteidigerin, Annette Niekrens, ließen es offen, ob am nächsten Verhandlungstag eine Einlassung zur Sache erfolgen wird.