Der Konflikt zwischen öffentlichem Interesse am Hubschrauber-Landeplatz am Klinikum und Anwohnerlärmschutz ist am Ende allein eine Rechtsfrage.

Hier öffentliches Interesse an einem Hubschrauberlandeplatz, dort persönliche Belastung von Anwohnern:

Klar ist, dass das neue Notfall- und Intensivmedizin-Zentrum diesen Hubschrauberlandeplatz in Hüsten dringend braucht. In jedem Flieger geht es um Leben und Tod.

Kommentar: Der Rechtsstaat wird es richten>>>

Davon profitieren im Ernstfall alle. Dass einige wenige Anwohner die Lärmlast – wie groß auch immer sie sein wird – fast allein zu tragen haben, ist nicht wegzudiskutieren. Ihr Bemühen um Lärmschutz ist ihnen nicht vorzuwerfen und eigentlich ganz emotionslos zu betrachten – ebenso die Ankündigung einer eventuellen Klage. Unser Rechtsstaat hat dafür Instrumente.

Darum geht es>>>

Am Ende klären Verwaltungsgerichte die Rechtmäßigkeit von Genehmigungen und Gerichte den Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen. Die Urteile mögen dann abschließend nicht jeder Partei gefallen, aber Recht ist dann Recht. Und das ist von allen zu akzeptieren.