Arnsberg/Hüsten. Im Berufungsverfahren vor Landgericht Arnsberg wird ein „Trauerspiel“ um eine klauende Mutter und ihr sechsjähriges Kind offensichtlich.
Die 33-jährige Mutter von vier Kindern aus Hüsten ist sechsmal einschlägig wegen Diebstahls vorbestraft. In einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht war sie, ebenfalls wegen Diebstahls, zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Diese Strafe ist zurzeit noch nicht vollstreckt. Trotzdem soll sie laut Anklage der Staatsanwaltschaft im August 2022 erneut beim Nahversorger Lidl in Arnsberg einen Diebstahl begangen haben.
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Weil sie einen längeren Haftaufenthalt fürchtete, leitete sie ihren sechsjährigen Sohn an, den Diebstahl zu begehen. Sie wusste, dass dieser nicht strafmündig ist. Was sie nicht wusste, dass man einen Diebstahl auch in mittelbarer Täterschaft begehen kann, wenn man die Straftat durch einen anderen begeht, indem man sich eines sogenannten „Tatmittlers“ in Form eines „menschlichen Werkzeuges“ bedient. Genau das warf ihr der Staatsanwalt vor. Demnach habe sie veranlasst, dass der Junge einen Kinderkoffer klaute und diesen mit Kleidungsstücken und Lebensmittel füllte. Sie selbst bezahlte an der Kasse einige Waren, während der Sohn versuchte, mit dem kleinen Koffer an der Kasse vorbeizukommen. Das Vorhaben fiel auf und die Polizei wurde eingeschaltet.
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Die Angeklagte gab den Vorwurf zu und gab zu verstehen, dass es ihr gesundheitlich nicht gut gehe. Sie ließ ihren Pflichtverteidiger, Michael Babilon, für sich sprechen. Dieser machte darauf aufmerksam, dass das noch nicht vollstreckte Urteil des Berufungsgerichtes ( sieben Monate ohne Bewährung ) mit der Strafhöhe des jetzigen Urteils gesamtstrafenfähig ist, was bedeutet, dass nicht beide Strafhöhen zusammengezählt werden, sondern ein milderes Urteil ausgesprochen wird.
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Der Staatsanwalt beantragte für den Diebstahl in mittelbarer Täterschaft eine Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung, was grundsätzlich zu einer Verurteilung zu einer Haftstrafe von 16 Monaten geführt hätte. Im Urteil gab es dann aber einen „Rabatt“. Michael Babilon sprach in seinem Plädoyer von einem Trauerspiel. Ihr Mann lebte lange in Serbien und sei, weil seine Frau in Haft musste, absichtlich nicht nach Deutschland gekommen. Man glaubte, dass eine Vollstreckung der Haft wegen der Kinder nicht möglich sei. Mittlerweile habe sich die Familie anders entschieden und der Ehemann der Angeklagten lebt nun mit der Familie zusammen in Arnsberg.
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Babilon weiter: „Was soll aus den Kindern werden, wenn man diese minderjährig zu Straftaten benutzt? Man soll das Geständnis meiner Mandanten, vor dem sie sich lange aus Angst vor dem Knast gedrückt hat, positiv bewerten und eine Gesamtstrafe von zwölf Monaten ohne Bewährung aussprechen.“ Diesem Antrag kam das Gericht nach. Man könne der Angeklagten keine günstige Sozialprognose stellen, denn sie habe unter laufender Bewährung stehend mit hoher Rückfallgeschwindigkeit erneut einen Diebstahl begangen. „Eine Bewährungsstrafe kann es hier nicht geben. Sie sind für ihre Kinder ein schlechtes Beispiel“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.