Hüsten. Vor dem Arnsberger Schöffengericht wurde ein Fall verhandelt, bei dem es um Gefährdung von Leib, Leben und dem Straßenverkehr ging.
Ein Moment der Unbeherrschtheit und Aggressivität veränderten das Leben des 30-jährigen Angeklagten aus Neheim und noch erheblicher das der beiden Opfer, Vater und Sohn, aus Sundern. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor dem Schöffengericht Sachbeschädigung und eine versuchte Körperverletzung gegenüber dem 32-jährigen Geschädigten vor, sowie seinem Vater gegenüber eine gefährliche Körperverletzung. Zudem soll er die Sicherheit des Straßenverkehrs durch einen gefährlichen Eingriff und dadurch Leib und Leben des 32-Jährigen gefährdet haben – das kann mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem bis zu zehn Jahren geahndet werden.
Der Tathergang: Eine kleine Auseinandersetzung eskaliert
Der Angeklagte hatte seinen Pkw auf einem Behindertenparkplatz abgestellt, der 32-jährige Sunderner machte ihn auf sein Fehlverhalten aufmerksam. Der Falschparker reagierte mit den Worten „Kümmere dich um deinen Scheiß“ und „verpiss dich“. Als der 32-Jährige wenige Minuten später aus dem Markt kam, wurde er vom Angeklagten erwartet, der wohl mit geballter Faust nach ihm schlug. Dann wollte er davonfahren, aber der Geschädigte stellte sich vor den Pkw. Er rief die Polizei. Das wollte der Angeklagte verhindern und soll den Zeugen angefahren haben, wodurch dieser auf die Motorhaube stürzte. Mit ihm auf der Motorhaube fuhr der Angeklagte ca. 50 Meter, bevor er zum Stehen kam.
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Diese Situation hatte der Vater des 32-Jährigen mitbekommen. Er lief zu der Fahrertür des Angeklagten, der durch ruckartiges Hin- und Herfahren versuchte, den Mann von der Motorhaube zu bekommen. Beim Rückwärtssetzen wurde der Vater zu Boden gebracht und sein linker Fuß vom linken Vorderrad des Pkw überrollt – der Fuß war mehrfach gebrochen. Seit dem Vorfall ist der Geschädigte arbeitsunfähig und hat drei Schrauben im Fuß, durch die er zwei Monate an den Rollstuhl gefesselt war. „Mein Leben hat sich total negativ verändert“, so der 65-Jährige vor Gericht. Dieser Tatablauf wurde nicht nur von den beiden Geschädigten, sondern ebenfalls von zwei Zeuginnen bestätigt.
Plädoyer der Staatsanwältin: gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, gefährliche Körperverletzung
Nach der Beweisaufnahme kam die Staatsanwältin zu dem Ergebnis, dass der Tathergang einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellte. Das Überrollen des Fußes wertete sie als eine gefährliche Körperverletzung. Sie beantragte für den mehrfach vorbestraften Angeklagten eine Freiheitsstrafe von neun Monaten zur Bewährung und die Auflagen, Kontakt zu der Drogenberatungsstelle aufzunehmen und an den 65-jährigen Geschädigten ein Schmerzensgeld von 4.500 Euro zu zahlen. Sein Führerschein solle für weitere sechs Monate eingezogen werden. Der Verteidiger des Angeklagten sah in dem Überrollen des Fußes keine gefährliche Körperverletzung, denn diese setze Vorsatz voraus. „Hier kann man aber nur von Fahrlässigkeit sprechen.“ Ein bedingter Vorsatz, wie es die Staatsanwältin kommentierte, war nicht gegeben. Einen konkreten Antrag zur Strafhöhe machte er nicht.
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Das Gericht verurteilte den selbstständigen Neheimer wegen Sachbeschädigung, einer fahrlässigen und einer gefährlichen Körperverletzung zu der beantragten Freiheitsstrafe von neun Monaten zur Bewährung.