Arnsberg. Trotz Streik-Absage rollt der Regionalbahnverkehr im HSK nicht reibungslos. Am Bahnhof Neheim-Hüsten muss man heute mit Verspätungen rechnen.

Der geplante Warnstreik der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) wurde zwar abgewendet (wir berichteten), es muss allerdings am heutigen Montag (15. Mai) mit Beeinträchtigungen im Nahverkehr gerechnet werden. Das betrifft in Arnsberg die Strecken RE 17 und RE 57.

Nicht viel los am Bahnhof Neheim-Hüsten: Pendler hatten sich wegen des zu befürchteten Bahnstreiks bereits umorientiert.
Nicht viel los am Bahnhof Neheim-Hüsten: Pendler hatten sich wegen des zu befürchteten Bahnstreiks bereits umorientiert. © WP | Anja Jungvogel

„Am Dienstag wird unseren Fahrgästen im Fern- und Nahverkehr das vollständige Zugangebot zur Verfügung stehen. Im Güterverkehr wird am Montag und Dienstag noch mit Einschränkungen zu rechnen sein“, hieß es in einer Pressemitteilung der Deutschen Bahn am heutigen Montag. Man arbeite mit Hochdruck am Normalfahrplan.

Volle Züge wegen Feiertag erwartet

Und im Fernverkehr wird angesichts des Feiertages Christi Himmelfahrt am Donnerstag (18. Mai) von sehr vollen Zügen ab Mittwoch bis zum Wochenende ausgegangen. Erstmals musste der Bahnbetrieb innerhalb von 24 Stunden umorganisiert, Fahrzeuge neu disponiert und teilweise an andere Abfahrtsorte verteilt werden.

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Nachdem die DB aufgrund der Ankündigung des 50-Stunden-Warnstreiks tausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Schichtplänen genommen hat, sollten ihre Einsätze jetzt kurzfristig wieder eingeplant werden. Am heutigen Montag werden zwei Drittel der geplanten Fernzüge verkehren.

Wie geht es morgen weiter?

Ab Dienstag, 16. Mai, werden alle ICE- und IC-Züge wieder wie geplant unterwegs sein. Im Regionalverkehr soll es Einschränkungen und Zugausfälle geben. Für Fahrten bis Dienstag hebt die DB die Zugbindung auf und ermöglicht in diesem Zeitraum die flexible Nutzung der Tickets. Alternativ können bis 11. Mai gebuchte Fahrkarten des Fernverkehrs für Reisetage bis zum 16. Mai kostenfrei erstattet werden. Zudem gelten die Fahrgastrechte.