Sundern. Vor dem Schöffengericht wurde jetzt ein Fall verhandelt, der in einer Freiheitsstrafe hätte enden können – bis sich drei Menschen widersprechen.

Die Anklage des Staatsanwaltes vor dem Schöffengericht erfolgte, weil nach dessen Vorwürfen eine Freiheitsstrafe zwischen zwei und vier Jahren hätte in Betracht kommen können. Die Anklagepunkte: Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässige Körperverletzung und Fahrerflucht.

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Was war passiert? Der 50-jährige angeklagte Sunderner hatte Anfang Juli letzten Jahres beobachtet, wie der 47-jährige Geschädigte in Sundern mit seinem Pkw eine land- und forstwirtschaftliche Straße befuhr, seitlich auf der Wiese seines Onkels parkte und seinen Hund zum „Geschäft verrichten“ herumlaufen ließ. Als der Angeklagte ihn ansprach, habe der ihn bedrohlich an den Kragen gefasst und angeschrien. Die Hinterlassenschaft des Hundes wollte er nicht entfernen. Nachdem er sich das Kennzeichen des Pkw notierte, stieg er in seinen Pkw und fuhr mit hoher Geschwindigkeit rückwärts, wobei er den 47-Jährigen angefahren haben soll.

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Dies bestritt der Angeklagte. „Ich konnte vom Wiesenrand nur langsam rückwärts auf die schmale Straße fahren und habe niemanden angefahren. Das hätte ich merken müssen und hätte mich dann nicht entfernt.“ Der Stiefsohn des Hundebesitzers habe die Situation beobachtet und sagte vor Gericht als Zeuge aus: „Ich habe bei dem Geschehen nicht eingegriffen und den Anstoß des Pkw gegen meinen Stiefvater direkt nicht mitbekommen. Ich sah nur, wie er neben seinem Pkw auf dem Boden lag und habe daraufhin die Polizei und den Rettungswagen gerufen.“

Angefahren, aufgestanden, Hund eingesammelt, wieder hingelegt

Der Hundebesitzer gab an, aufgestanden zu sein, den Hund in den Kofferraum gebracht und sich wieder dort hingelegt zu haben, wo er zuvor zu Boden gefallen sei. Er wurde mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht und ambulant behandelt. Sein Hausarzt habe ihn wegen starker Schmerzen für zehn Tage krankgeschrieben.

„Wir haben hier drei verschiedene Versionen des Tatherganges gehört. Die Frage, ob der Zeuge tatsächlich angefahren wurde und ob der Angeklagte dies hätte merken müssen, blieb unbeantwortet“, so der Vorsitzende Richter. Nach einem Rechtsgespräch einigten sich der Staatsanwalt, die Verteidigerin und das Gericht, die angeklagte Straßenverkehrsgefährdung und Verkehrsunfallflucht einzustellen, weil diese Vorwürfe nicht zu beweisen waren. Das Verfahren der fahrlässigen Körperverletzung wurde vorläufig eingestellt und dem Angeklagten eine Geldbuße von 400 Euro auferlegt. Die endgültige Einstellung erfolgt erst nach Erledigung der Geldbuße.

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