Arnsberg/Sundern. Bis zum Jahresende wurden beim Finanzamt Arnsberg landesweit mit die wenigsten Grundsteuer-Erklärungen in NRW abgegeben
Bis zum Jahreswechsel hatten sich die Arnsberger und Sunderner als echte Grundsteuer-Erklärungsmuffel gezeigt. Nach Angaben des NRW-Finanzministeriums waren bis 1. Januar 2023 beim Finanzamt Arnsberg erst 42,1 Prozent der Grundsteuererklärungen abgegeben worden. Im landesweiten Ranking lag Arnsberg damit unter 104 Finanzämtern „nur“ auf dem 95. Rang. Im Sauerland war nur Brilon mit 40,9 Prozent eingereichter Erklärungen auf Platz 102 noch zurückhaltender.
Was Eigentümer jetzt wissen müssen>>>
Inzwischen 57 Prozent
Die Abgabefrist endet am 31. Januar 2023. „Die Zahl der eingegangenen Grundsteuererklärungen ist in den vergangenen Tagen im Finanzamt Arnsberg stark gestiegen“, teilt die Arnsberger Behörde mit.
Bisher sind landesweit rund 3,8 Millionen Grundsteuererklärungen bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen. Dies entspricht rund 57 Prozent der benötigten Erklärungen.
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Auch in Arnsberg haben sich die Zahlen inzwischen gebessert. „Im Finanzamt Arnsberg wurden bisher 22.500 Erklärungen abgegeben, rund 53 Prozent. Die Abgabezahlen haben sich in den vergangenen Wochen fast vervierfacht“, erklärt Roland Köcher, Leiter des Finanzamts Arnsberg, „wir merken es ganz deutlich, dass der Grundsteuer-Endspurt begonnen hat“. Im gesamten Finanzamtsbereich gibt es allerdings 42.900 sogenannte wirtschaftliche Einheiten von Grundvermögen und Land- und Forstwirtschaft, für die verpflichtend Angaben gemacht werden müssen.
Er ruft alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer auf, nun die Grundsteuererklärung noch abzugeben.
Und was passiert, wenn nicht: „Liegt dem Finanzamt die Erklärung nicht bis zum 31. Januar vor, wird die Abgabe gemahnt“, so das Finanzamt Arnsberg. Gibt die Eigentümerin oder der Eigentümer die Erklärung danach nicht ab, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Daneben habe die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.
So war die Lage im November 2022>>>
Damit es soweit nicht kommt, haben die Finanzbehörden auch entsprechende Unterstützungsangebote eingerichtet. Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung (www.grundsteuer.nrw.de) unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Erstellung der Grundsteuererklärung.
„Wir haben dort Erklär-Videos mit praktischen Hinweisen für die Abgabe mit Elster erstellt“, so Köcher, „die ausführlichen Klick-für-Klick-Anleitungen führen Schritt für Schritt durch die Eingabefelder in Elster, und die Check-Listen liefern eine Übersicht der benötigten Daten und Hinweise und wo diese zu finden sind.“ Außerdem stünde ein FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verfügung.
Weitere Hilfen für die Grundsteuererklärung
Generelle Fragen zur Grundsteuerreform beantwortet das
Finanzamt Arnsberg unter Telefon 02931/8751959 (Montag bis Freitag, jeweils 9 bis 18 Uhr).
Weitere Info zu den Bescheiden des Finanzamtes sind auch auf der digitalen Informationsplattform www.grundsteuer.nrw.de im Beitrag „Was passiert nach Abgabe der Grundsteuererklärung“ detailliert zu finden.
Bis Ende des Jahres 2022 waren übrigens die Grundbesitzenden im Bereich des Finanzamtes Jülich landesweit die fleißigsten Absender fertiger Grundsteuererklärungen. 51,8 Prozent der Erklärungen waren da schon eingegangen.
Meschede hingegen landete mit 42,4 Prozent bis Jahreswechsel auf Platz 92 von 104 Finanzämtern in NRW.
Die digitale Abgabe jedenfalls scheint nicht das zu sein, was die Arnsberger und Sunderner irritiert. Bis Ende vergangenen Jahres waren im Arnsberger Finanzamtsbereich 91,2 Prozent der Erklärungen auf digitalem Weg eingegangen – das liegt absolut im Schnitt.
Ursprünglich hätten längst alle Erklärungen vorliegen müssen. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wurde aber bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Das Finanzamt Arnsberg hat mit dem Versand der ersten Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbetragsbescheide aufgrund der bislang eingereichten Grundsteuererklärungen bereits im September begonnen.
Was bewirkt die Erklärung?
Aufgrund einer Gesetzesänderung erfolgt die Bewertung der Grundstücke neu. „Eine Anwendung dieser neuen Werte auf die an die Stadt Arnsberg zu zahlende Grundsteuer erfolgt jedoch erst ab dem 1. Januar 2025“, teilte die Stadt Arnsberg bereits mit. Bis zum Jahr 2024 seien noch die Werte für die Grundsteuer maßgebend, die nach altem Recht ermittelt worden sind. Erst wenn sämtliche Änderungsdaten aller Grundstücke, die im Stadtgebiet liegen, vorliegen, kann der Hebesatz bestimmt werden. „Das Gesamtsteuervolumen soll aufkommensneutral veranlagt werden“, so die Stadt, „das bedeutet aber nicht, dass sich für den einzelnen Steuerpflichtigen der Grundsteuerbetrag nicht ändert, sondern dass das gesamte Grundsteueraufkommen der Stadt Arnsberg gleich bleiben soll.“
Mit den Bescheiden des Finanzamtes erhalten die Grundbesitzer die Grundsteuerwertfeststellung und den sich daraus ableitenden Grundsteuermessbetrag. „Hier muss man bei Erhalt genau hinschauen, ob vor allem die erfassten Daten zur Wohnfläche und Baujahr eines Gebäudes stimmen“, rät Arnsbergs Behördenleiter Roland Köcher. Beides seien mit die wichtigsten Faktoren, die sich auf den Grundsteuerwert und damit auf künftige Grundsteuer-Zahlungen auswirken.