Arnsberg/Sundern. Grundsteuerreform-Angaben erst für 16.300 von 42.900 Einheiten im Finanzamtsbereich Arnsberg abgegeben
Die Grundbesitzer in Arnsberg und Sundern lassen sich aktuell noch ein wenig Zeit mit der Abgabe ihrer Grundsteuererklärung. Nach Angaben des Finanzamtes in Arnsberg, das für beide Städte zuständig ist, wurden bislang 16.300 Erklärungen abgegeben. Im gesamten Finanzamtsbereich gibt es allerdings 42.900 sogenannte wirtschaftliche Einheiten von Grundvermögen und Land- und Forstwirtschaft, für die verpflichtend Angaben gemacht werden müssen. „Der Rücklauf hier dürfte aber im landesweiten Schnitt liegen“, sagt Arnsbergs Finanzamtsleiter Roland Köcher auf Nachfrage unserer Zeitung.
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Ursprünglich hätten längst alle Erklärungen vorliegen müssen. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wurde aber bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Das Finanzamt Arnsberg hat mit dem Versand der ersten Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbetragsbescheide aufgrund der eingereichten Grundsteuererklärungen bereits begonnen. Seit September werden die Bescheide verschickt.
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Hintergrund: Aufgrund einer Gesetzesänderung erfolgt die Bewertung der Grundstücke neu. „Eine Anwendung dieser neuen Werte auf die an die Stadt Arnsberg zu zahlende Grundsteuer erfolgt jedoch erst ab dem 1. Januar 2025“, teilt die Stadt Arnsberg mit. Bis zum Jahr 2024 seien noch die Werte für die Grundsteuer maßgebend, die nach altem Recht ermittelt worden sind. „Eine belastbare Aussage, wie sich die aktuellen Hebesätze der Stadt Arnsberg aufgrund der neuen Bewertung der Grundstücke verändern werden, ist zurzeit noch nicht möglich“, so die Stadtverwaltung Arnsberg. Erst wenn dort sämtliche Änderungsdaten aller Grundstücke, die im Stadtgebiet liegen, vorliegen, kann der Hebesatz bestimmt werden.
Weitere Infos zur Grundsteuerreform
Generelle Fragen zur Grundsteuerreform beantwortet das Finanzamt Arnsberg unter der Telefonnummer 02931 875 -1959 (Mo. – Fr. von 9.00 – 18.00 Uhr).
Weitere Infos zu den Bescheiden des Finanzamtes sind auch auf der digitalen Informationsplattform www.grundsteuer.nrw.de im Beitrag „Was passiert nach Abgabe der Grundsteuererklärung“ detailliert zu finden.
Die eigentlichen Grundsteuer-Beträge werden aber auch dort nicht genannt, weil diese von den künftigen Hebesätzen der Kommunen abhängen.
Die Aussage: „Das Gesamtsteuervolumen soll aufkommensneutral veranlagt werden“, so die Stadt, „das bedeutet aber nicht, dass sich für den einzelnen Steuerpflichtigen der Grundsteuerbetrag nicht ändert, sondern dass das gesamte Grundsteueraufkommen der Stadt Arnsberg gleich bleiben soll.“
Um Klarheit zu bekommen, bedarf es vollumfängliche Daten. Mit den Bescheiden des Finanzamtes erhalten die Grundbesitzer die Grundsteuerwertfeststellung und den sich daraus ableitenden Grundsteuermessbetrag. „Hier muss man bei Erhalt genau hinschauen, ob vor allem die erfassten Daten zur Wohnfläche und Baujahr eines Gebäudes stimmen“, rät Roland Köcher. Beides seien mit die wichtigsten Faktoren, die sich auf den Grundsteuerwert und damit auf künftige Grundsteuer-Zahlungen auswirken. Ziel der Reform sei, so Köcher, dass Grundwert „näher an die heute marktüblichen und realen Werte herankommt.“ Der Finanzamtschef weiß aber auch: „Das Erhebungsverfahren bleibt dennoch stark pauschalisiert.“
Jedenfalls brauchen die Kommunen alle Daten zu den Grundsteuermesszahlen, um ihre künftigen Hebesätze festzulegen. „Voraussichtlich werden die genaue Berechnungen erst Ende 2024 vorliegen“, so die Verwaltung.
Offenbar herrscht aber dennoch große Verunsicherung bei denen, die bereits einen Bescheid bekommen haben, ob sie denn künftig höhere Grundsteuern zu zahlen hätten. Die Stadtverwaltung Arnsberg bittet aber um Verständnis dafür, dass diesbezügliche Rückfragen aktuell aus oben genannten Gründen nicht beantwortet werden können.
Ganz losgelöst von der Grundsteuerreform diskutiert Kommunalpolitik in ihren Haushaltsberatungen mit Blick auf die jeweiligen Herausforderungen des städtischen Etats immer auch über die Hebesätze für die Grundsteuern.