Arnsberg/Hochsauerlandkreis. Führerschein: Frist für Jahrgänge 1959 bis 1964 endet am 19. Januar: Kosten für den Umtausch liegen bei 30,40 Euro. Termin machen!
Nur noch wenige Tage, dann läuft für zahlreiche Autofahrer eine wichtige Frist ab: Umtausch des Führerscheins. Wie „rund“ das in den Straßenverkehrsämtern im Hochsauerland läuft, haben wir bei der Kreisverwaltung nachgefragt. Offenbar recht gut, denn fast 10.000 „Fleppen“ wurden bereits getauscht.
Bundesweit geht es um gewaltigere Zahlen: etwa 15 Millionen Papierführerscheine (ausgestellt bis 31. Dezember 1998) sowie 28 Millionen Scheckkartenführerscheine (ausgegeben zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013) müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden. Aktuell sind die besonders geburtenstarken Jahrgänge 1959 bis 1964 dran – sie müssen ihre Führerscheine spätestens bis 19. Januar 2023 umtauschen.
Und wenn sie das nicht tun?
„Wird der Führerschein nicht innerhalb der vorgegebenen Frist umgetauscht, kann bei Kontrollen im Inland ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro verhängt werden“, gibt Martin Reuther Auskunft. Außerdem könnten Probleme bei Fahrten im Ausland entstehen, so der Pressesprecher des Hochsauerlandkreises weiter.
Terminvereinbarung
Die Führerscheinstellen in Arnsberg, Brilon, Meschede weisen darauf hin, dass eine Terminvereinbarung auf der Internetseite des HSK https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/auto/verkehr/fuehrerschein erfolgen soll.
Zum Hintergrund: Die bisherigen grauen und rosafarbenen Führerscheine der Bundesrepublik Deutschland haben weiterhin Gültigkeit. Sie unterliegen jedoch – nach Jahrgängen gestaffelt – einer Umtauschpflicht bis zum 19. Januar 2033 (dies betrifft auch EU-Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden).
„In bestimmten Fällen ist der Umtausch auch vorher notwendig, insbesondere bei Beantragung einer Fahrerkarte, eines Personenbeförderungsscheins oder eines Internationalen Führerscheins bzw. wenn der bisherige Führerschein unleserlich ist“, heißt es aus Reihen der Kreisverwaltung. Vor Fahrten ins Ausland, auch in EU-Länder, sei es ratsam, den bisherigen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umzutauschen. Durch den Umtausch in den EU-Kartenführerschein gehen keine Rechte verloren. Die Fahrerlaubnisklassen werden vollständig übertragen.
Die neuen EU-Kartenführerscheine enthalten eine Befristung von 15 Jahren, die Kosten für den Umtausch liegen bei 30,40 Euro.
Notwendige Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass
• bisheriger Führerschein
• aktuelles Lichtbild (biometrisch, 35x45 Millimeter).
Sollte der bisherige Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt worden sein, ist vorab eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde zu beantragen (muss zum Termin bei der Führerscheinstelle vorliegen).
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Vom 1. Januar 2022 bis 10. Januar 2023 wurden im HSK 9990 Führerscheine (davon 3326 bei der Führerscheinstelle Arnsberg) getauscht. Die Führerscheinstellen in Arnsberg, Meschede und Brilon boten im Oktober/November 2022 Zusatztermine für den Umtausch an. Trotzdem gibt es, aufgrund des baldigen Fristablaufs, momentan eine sehr starke Nachfrage nach Umtauschterminen, darum unbedingt Termin machen (siehe Infobox).