Bruchhausen. Streit in Bruchhausen eskaliert mit Messer und Beil. Warnschuss der Polizei stoppt 19-jährigen Angeklagten.

Angeklagt hatte die Staatsanwaltschaft vor der 2. Großen Strafkammer als Jugendkammer gefährliche Körperverletzung, Nötigung und versuchten Totschlag. Konnte sich aber der Staatsanwalt letztendlich mit seiner Argumentation durchsetzen? Seinem Vorwurf zufolge hatte ein 19-jähriger Heranwachsender am 29. März dieses Jahres in der Wohnung in Bruchhausen, die er zusammen mit seiner Mutter bewohnte, mit einem Messer auf deren Freund eingestochen und ihm eine Schnittwunde an der linken Schulter beigebracht.

Weitere Nachrichten aus Arnsberg und Sundern>>>

In den frühen Morgenstunden hatte es zwischen mehreren Personen einen Streit gegeben, wobei der Freund die Mutter verletzte und sie auf den Boden stieß. Daraufhin ergriff der Angeklagte ein Messer und stach auf den Freund ein. Dieser flüchtete nach draußen. Jetzt ergriff der Angeklagte ein Beil und folgte ihm bis in den Flur. Sodann lief er zurück in die Wohnung, um sich Schuhe anzuziehen.

Als er sich sodann vor das Haus begab, wurde er von der inzwischen zur Hilfe gerufenen Polizei empfangen und mit dem Beil in der erhobenen Hand gestoppt. Auf den mehrfachen Zuruf, das Beil fallen zu lassen, reagierte er nicht, sondern ging bedrohlich auf die Beamten zu. „Wir hatten den Eindruck, dass er das Beil gegen uns einsetzen werde“, so ein Polizeibeamter als Zeuge. Erst ein angekündigter Warnschuss stoppte ihn. Er ließ das Beil fallen und ließ sich widerstandslos festnehmen.

Gastronomie will Gerechtigkeit>>>

Der Polizei gegenüber und auch bei der späteren Vernehmung hatte er angegeben, angenommen zu haben, der Freund seiner Mutter wolle aus seinem vor dem Haus geparkten Pkw eine Schusswaffe holen. Diesem, in der gerichtlichen Beweisaufnahme erörterten Sachverhalt widersprach der Angeklagte nicht. Allerdings habe er den Mann nicht töten, sondern nur verletzen wollen.

Seine Mutter gab vor Gericht an, dass ihr Sohn damals gekifft und Stimmen von Menschen gehört habe, die gar nicht da waren. Zur Person machte der 19-Jährige Angaben: Er sei mit seiner Mutter und einer Schwester aus Serbien nach Deutschland gekommen, weil sein Vater gewalttätig war. „Er führte sich wie ein Despot auf“, so der Angeklagte. Aus dem Bericht eines sachverständigen Gutachters ging hervor, dass sein Proband schon als Zehnjähriger Drogen konsumiert habe, heute noch konsumiere und unter Halluzinationen leide. Für sein Handeln zur Tatzeit sei er jedoch voll verantwortlich. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe sprach von Reifeverzögerung, weshalb der Heranwachsende als Jugendlicher anzusehen sei.

Versuchtes Tötungsdelikt?

Nach der Beweisaufnahme ging der Staatsanwalt von einem versuchten Tötungsdelikt aus. „Der Angeklagte hat das Messer von oben dicht am Kopf vorbei in die Schulter gestoßen. Er hat den Tod seines Gegenübers in Kauf genommen“, argumentierte der Anklagevertreter, der die Anwendung des Jugendstrafrechtes befürwortete und eine Freiheitsstrafe von vier Jahren beantragte.

Zu einem anderen Ergebnis kam der Verteidiger Dietmar Reuther. „Mein Mandant wollte den Geschädigten lediglich kampfunfähig machen, um seine Mutter vor ihm zu schützen. Von einem versuchten Tötungsdelikt sind wir hier weit weg“, so Dietmar Reuther. Er beantragte kein konkretes Strafmaß, aber für die verbleibende gefährliche Körperverletzung und Nötigung solle eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden, die eine Bewährung zulasse. Eine stationäre, intensive Behandlung in einer psychiatrischen Einrichtung als Auflage sei notwendig.

Das sah auch das Gericht in seinem Urteil so und machte eine solche Behandlung zur Auflage. Das Strafmaß wurde von der Kammer wegen der zu ahndenden gefährlichen Körperverletzung und Nötigung mit zwei Jahren zur Bewährung festgelegt. „Das Gericht konnte keine Tötungsabsicht erkennen. Es gab auch keine erheblichen Folgeschäden. Der Angeklagte muss sein Drogenproblem und damit seine Lebensplanung in den Griff bekommen“, argumentierte der Vorsitzende Richter.