Neheim. 41-jähriger Familienvater aus Neheim muss wegen Betäubungsmittel-Delikten ins Gefängnis.
Ein 41-jähriger Meister der Verfahrenstechnik aus Neheim landete kürzlich wegen Straftaten von erheblichem Gewicht vor dem Schöffengericht. In drei Anklagepunkten warf ihm der Staatsanwalt Betäubungsmitteldelikte vor.
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Der Angeklagte sollte in den Jahren 2020 und 2021 mit erheblichen Mengen Amphetaminen gehandelt haben, die er zum größten Teil selber hergestellt hatte. Substanzen zur Herstellung dieser Droge wurden bei einer Durchsuchung in seinem Haus gefunden. Einen der drei Vorwürfe bestritt der Angeklagte, die beiden anderen räumte er ein.
Regelmäßige Treffen
Bei Durchsuchungen in anderen Fällen und während der polizeilichen Vernehmungen der Verdächtigen rückte der Angeklagte ins Licht der Ermittler. Es fanden regelmäßige Treffen statt. In der Garage seiner Freundin fand die Polizei größere Mengen Amphetamine und Substanzen zur Herstellung dieser Droge. Weil der Angeklagte drogenabhängig ist und der Verdacht bestand, er habe die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit oder zumindest im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen, wurde ein Sachverständiger gehört.
Stimulanzien
Amphetamine sind eine Gruppe synthetisch hergestellter Stimulanzien, die in verschiedensten Mischungen zur Leistungssteigerung verwendet werden.
Vorrangig sind sie als illegale Sucht- und Dopingmittel – zumeist unter Namen wie „Speed“ oder „Pep“ – im Umlauf.
Außerdem sollte die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt geprüft werden. In seinem ausführlichen Gutachten kam der Sachverständige, Dr. Scholz, Facharzt für Psychiatrie, zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte für seine Taten voll verantwortlich ist.
„Unübliche Karriere“
Für einen Drogenabhängigen habe man es hier mit einer unüblichen Karriere zu tun. Der Angeklagte habe immer gearbeitet, den Meistertitel erworben und ein Haus gekauft, habe sich durchgehend liebevoll um seine zwei Kinder gekümmert.
Die Erlöse aus dem Drogengeschäft habe er mit zu der Hausfinanzierung gebraucht. Um von seiner Sucht wegzukommen, sei er zur Bundeswehr gegangen. Dieser Versucht war letztlich ohne Erfolg geblieben. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde vom Sachverständigen befürwortet. Der dafür notwendig feste Wille, von den Drogen wegzukommen sei vorhanden: „Die Sucht hört von allein nicht auf“, so Dr. Scholz.
„Zwei der drei Vorwürfe haben sich in der Beweisaufnahme bestätigt, sodass der Angeklagte zu verurteilen ist. Ich beantrage drei Jahre und zwei Monate Freiheitsstrafe“, so der Staatsanwalt, der zusätzlich die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt als sinnvoll erachtete. Das Gericht ordnete diese Unterbringung an und legte die Freiheitsstrafe auf drei Jahre fest.