Arnsberg. Nach Sturz eines Patienten in Geriatrie des Klinikums Hochsauerlands stand Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Pflegekraft im Raum

Eine Pflegekraft des Klinikums Hochsauerland wurde nach einem tödlichen Sturz eines Patienten während des Nachtdienst vom Amtsgericht vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Lange aber musste er warten, bis er juristische Klarheit über den schon drei Jahre zurückliegenden Vorfall bekam.

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Der seelische Druck auf den 47-jährigen Alten- und Krankenpfleger war enorm. Musste er doch fast drei Jahre auf das gegen ihn wegen fahrlässiger Tötung eingeleitete Strafverfahren bis zum Urteil vor dem Amtsgericht warten. Dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft entsprechend sollte er durch Fahrlässigkeit den Tod eines 81-jährigen Patienten verursacht haben, indem er es unterlassen hatte, Maßnahmen zu dessen Schutz zu ergreifen.

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Dieser war am 21. Oktober 2019 nach Behandlung eines Schlaganfalles und Herzinfarktes von der Kardiologie des Karolinenhospitals in die Geriatrie des Johanneshospitals überführt worden. Der Angeklagte widersprach dem Vorwurf und zeigte seine Versorgung nach der Übernahme des Patienten zum Nachtdienst auf. „Nach meinen damaligen Kenntnissen über das Krankheitsbild des Patienten habe ich vorschriftsmäßig alles Notwendige getan.“ Anzeichen für eine Desorientierung habe es nicht gegeben. Er erklärte seine Maßnahmen exakt und gab an, nach seiner Versorgung das Zimmer verlassen zu haben, als er im Flur einen „riesigen Knall“ hörte und den Patienten vor seinem Bett auf dem Boden liegend vorgefunden zu haben. Trotz sofort eingeleiteter Rettungsmaßnahmen verstarb der 81-Jährige am 22. Oktober durch eine Gehirnblutung an einem Infarkt.

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Ein Sachverständiger, ein Rechtsmediziner, erklärte in seinem Gutachten, dass ein durch den Sturz herbeigeführtes Hämatom zum Herzstillstand geführt habe. Die von den Ärzten nach dem Sturz eingeleiteten Maßnahmen seien richtig gewesen.

Aber: Hätte der Sturz verhindert werden können? Um diese Frage zu beantworten, trug ein zweiter Sachverständiger, Professor, Dr. Ralf Schulz, Chefarzt der Geriatrie des Kölner Marienhospitals, sein Gutachten vor. Er kam zu dem Ergebnis, dass die im Karolinenhospital bekannte Sturzgefährdung und Desorientierung des Patienten im Arztbrief an das Johanneshospital nicht übermittelt worden sei. Der ärztliche Übergabebogen dort sei lückenhaft ausgefüllt gewesen, das Sturzrisiko nicht entsprechend gewürdigt worden. Es sei zu Fehleinschätzungen gekommen.

Der Gutachter kritisierte das Verschulden somit an anderer Stelle. Es sei nicht das des Angeklagten. Der könne nur Maßnahmen für ihn bekannte Krankheitsbilder ergreifen. Er hatte zu wenige Informationen. „Ich kann nach der Einlassung des Angeklagten keinen gegen ihn gerichteten Vorwurf erkennen“, so der Sachverständige.

Nach dieser Begutachtung stellte der Staatsanwalt den Antrag, den Angeklagten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freizusprechen. „Es gab für den Angeklagten keine Veranlassung weitere Maßnahmen zu treffen, da zu wenig dokumentiert war, er konnte nicht anders reagieren.“ Das somit logische Urteil für den Altenpfleger war sodann ein Freispruch. Man müsse von einem Organisationsverschulden ausgehen, für welches der Angeklagte nicht verantwortlich sei, so der Richter in seiner Urteilsbegründung.