Sundern/Arnsberg. Viel Bewegung bei regenerativer Energie im Raum Arnsberg/Sundern: Für fünf Anlagen nahe Allendorf läuft Öffentliche Beteiligung.
Wird die Landschaft rund um Sundern und Arnsberg nun doch kräftig „verspargelt“, wie Kritiker es gerne formulieren? Der Ukrainekrieg und die daraus resultierende Energiekrise rücken das Thema Windenergie noch stärker in den Fokus – hoch aktuell und ganz konkret im Sunderner Ortsteil Allendorf, wo ab sofort und bis einschließlich Donnerstag, 19. Mai, die „Öffentliche Beteiligung“ für fünf geplante Windenergieanlagen (WEA) läuft (siehe Infobox).
Hier können Sie die Unterlagen einsehen
Unterlagen für den Antrag der PNE Wind AG liegen bis Donnerstag, 19. Mai 2022, zur Einsicht aus: Stadtverwaltung Sundern, Rathausplatz 1, Zimmer 317; Stadtverwaltung Neuenrade, Alte Burg 1; und Untere Umweltschutzbehörde des HSK in Brilon, Am Rothaarsteig 1, Zimmer 233; online auf www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/
Wir liefern dazu Hintergrund-Info und haben außerdem den Stand der Dinge bei den Projekten in Wennigloh/Müschede und Oeventrop abgefragt.
Stand Sundern-Allendorf
Die PNE AG mit Firmensitz in Cuxhaven plant westlich des Ortsteils Allendorf einen Windpark, vorgesehen ist die Errichtung von fünf Windenergieanlagen des Typs Siemens SG 170 mit einer Nennleistung von 6,2/6,6 Megawatt (MW) und einer Nabenhöhe von 165 Metern. Der Rotordurchmesser beträgt 170 Meter, daraus ergibt sich eine Gesamthöhe der Anlagen von jeweils knapp 250 Metern.
„Viel zu hoch“, meinen Gegner des Parks – und melden vor allem mit Blick auf den Naturschutz Bedenken an. Dem trägt der Antragsteller wie folgt Rechnung: Gemäß den Vorgaben des Bundes- und des Landesnaturschutzgesetzes müssen die „vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft“ untersucht werden. Zu diesem Zweck wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erarbeitet, dieser ist Teil der Unterlagen, die nun öffentlich ausliegen.
Bestandsdaten zu Geologie und Boden, Klima und Luft, Wasser sowie Vegetation und Fauna wurden auf Basis einer Datenrecherche und mittels Geländearbeit erhoben.
Fazit des von den Cuxhavener Projektierern beauftragten Landschaftsplaners:
„Die durch die Errichtung und den Betrieb der geplanten Windenergieanlagen zu erwartenden Beeinträchtigungen wirken in den meisten Fällen lediglich kleinräumig, so dass sie sich nicht in nennenswertem Maße auf die Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen Schutzgütern auswirken werden.“ Weiter heißt es:
„Die von der Errichtung und dem Betrieb der WEA ausgehenden Wirkungen auf Tiere wurden unter besonderer Würdigung der artenschutzrechtlichen Aspekte des Vorhabens im Rahmen eines gesonderten Gutachtens betrachtet; Ergebnis: Beeinträchtigungen von Wildkatze, Fledermäusen sowie Vögeln können nicht im Vorhinein ausgeschlossen werden, daher wurden entsprechende Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen formuliert. Nachhaltige Auswirkungen auf die erfassten Tierarten gebe es jedoch nicht; die Ermittlung der Eingriffsintensität in den Naturhaushalt ergab ein Biotopwertdefizit von 78.852 Biotoppunkten für den geplanten Windpark samt Zuwegung. Für den Eingriff in das Landschaftsbild wurde darum ein Ersatzgeld von 275.170 Euro berechnet.
Wie geht es nun weiter? Nach Ablauf der öffentlichen Auslegung können im Zeitraum von vier weiteren Wochen (bis 20. Juni) Einwendungen gemacht werden, danach prüft der HSK als zuständige Genehmigungsbehörde – und kann bei Bedarf einen sogenannten Erörterungstermin ansetzen. Sollte das erforderlich werden, fände dieser am 30. August in Meschede statt. Nach erfolgter Aussprache ginge das Genehmigungsverfahren dann weiter.
Stand Wennigloh / Müschede
Ein solcher Erörterungstermin steht für die vier Windenergieanlagen, die von der Firma Windkraft-Wicheln-Wennigloh GmbH & Co. KG zwischen Wennigloh und Müschede errichtet werden sollen, bereits fest. Hier hat der Antragsteller Unterlagen nachgereicht (u.a. Nachtrag zur Analyse zur optisch bedrängenden Wirkung, ein Gutachten zur Standorteignung von Windenergieanlagen nach DIBt für den Windpark Arnsberg und eine Ergänzung des Landschaftspflegerischen Begleitplans in Form eines Konzeptes zur Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz des Uhus). Diese lagen im Februar/März zur Einsicht aus; die Einwendungsfrist endet am 5. April 2022. Die Genehmigungsbehörde hat „nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens“ schon darüber entschieden, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Die Entscheidung lautet „Ja“ – und zwar am 23. Juni 2022 – ebenfalls im Mescheder Kreishaus (Beginn um 10 Uhr).
Stand Oeventrop
Bereits gefallen sind die Würfel in Oeventrop: Wie berichtet, erzeugen demnächst drei Windenergieanlagen (WEA) mit einer Gesamthöhe von jeweils rund 240 Metern Höhe am Rande der Ortschaft Strom. Die Genehmigung erteilte die Untere Umweltschutzbehörde / Immissionsschutz des HSK am 30. Juli 2021, am 18. August wurden die Bescheide öffentlich; sie verpflichten den Antragsteller, die „Felix Nova GmbH“, „mit der Errichtung oder dem Betrieb der Anlagen innerhalb von 36 Monaten nach Bestandskraft des Genehmigungsbescheides zu beginnen“. Wann das in Rahden ansässige Unternehmen den Bau startet, ist aber immer noch offen; derzeit klagt der Projektierer gegen Nebenbestimmungen, das Verfahren liegt beim OVG in Münster.