Arnsberg/Sundern. Per Gesetz dürfen Veterinäre Menschen nun gegen Corona impfen. Details stehen noch aus: Nachgefragt in Arnsberg/Sundern.

Entwurmung für den Hund – und dazu ein Corona-Piks für Herrchen oder Frauchen? Nun, ganz so einfach wird es wohl nicht; Fakt ist aber: Seit Montag dürfen Veterinärmediziner offiziell gegen das Virus impfen (Menschen, wohl gemerkt). Bundestag und Bundesrat haben das notwendige Gesetz im Schnelldurchgang verabschiedet, bereits am 12. Dezember ist es in Kraft getreten. Dürfen ist ein Aspekt – „können“ ein anderer: Wir haben bei zwei heimischen Tierärzten nachgefragt. „Die Ankündigung der Politik ist da, die Rahmenbedingungen aber noch nicht“, stellt Kai Winter fest.

Das neue Gesetz

Das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie“ vom 10. Dezember 2021 wurde am 11. Dezember 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2021 I S. 5162) verkündet. Es ist bereits am Tag nach seiner Verkündigung in Kraft getreten. Mit demselben Gesetzespaket wurde auch die berufsbezogene Impfpflicht für bestimmte Berufe, d.h. für Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Rettungsdiensten und Geburtshäusern, beschlossen. Diese berufsbezogene Impfpflicht erfasst nicht die Tierärzteschaft.

Selbst bei der Tierärzte-Kammer sei da noch nichts Genaues bekannt, so der mit seiner Praxis in der Neheimer Burgstraße ansässige Veterinär weiter. Ob er und sein Team von „Vets4u“ sich vorstellen können, aktiv zu werden? „Wir sind selber gespannt, ob und wie das ablaufen könnte“, meint der Tierarzt mit Blick auf die Zukunft. Deswegen könne er (noch) keine genauen Angaben über den Ablauf und die Organisation machen: „Das wird sich Anfang des Jahres 2022 entscheiden“, so Kai Winter.

Erste Pflöcke eingeschlagen

Apropos Rahmenbedingungen: Trotz des neuen Gesetzes dürfen Tierärzte seit Wochenbeginn nicht einfach „drauflos impfen“. Zuvor muss eine „verpflichtende ärztliche Schulung absolviert werden“, heißt es dazu von der Tierärzte-Kammer Westfalen-Lippe (WL). Wie soll die ablaufen? Die Bundestierärztekammer wird bis zum 31. Dezember 2021 gemeinsam mit der Bundesärztekammer ein „Muster-Curriculum“ für diese ärztliche Schulung erarbeiten. „Auf der Grundlage dieses Lehrplanes werden dann Schulungen entwickelt“, so die WL-Kammer aus Münster. Sobald die Kurse verfügbar sind, werde man darüber informieren.

Einige „Pflöcke“ wurden aber schon eingeschlagen: So sollen die Tierärzte zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus nur „ausnahmsweise und für einen vorübergehenden Zeitraum“ berechtigt sein. Voraussetzung ist, dass die (noch zu erarbeitende) ärztliche Schulung absolviert und eine erfolgreiche Teilnahme an dieser Schulung bestätigt wird. Impfenden Veterinären muss außerdem eine geeignete Räumlichkeit mit der Ausstattung zur Verfügung stehen, die für die Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus erforderlich ist. Alternativ können sich impfberechtigte Tierärzte in andere geeignete Strukturen, insbesondere in mobile Impfteams, einbinden lassen, so der Gesetzgeber.

Sind zum Impfen gegen Corona bereit: Die Tierärztinnen Dr. Dorothee Nadol-Liedhegener (links) und Dr. Christiane Klemt aus Sundern.
Sind zum Impfen gegen Corona bereit: Die Tierärztinnen Dr. Dorothee Nadol-Liedhegener (links) und Dr. Christiane Klemt aus Sundern. © WP | Privat

Grundsätzliche Bereitschaft

Auch die Sunderner Tierärztinnen Dr. Christiane Klemt
und Dr. Dorothee Nadol-Liedhegener haben bereits über das Thema gesprochen und sind „grundsätzlich zum Impfen gegen Corona bereit“. Beide warten nun auf das Signal der Tierärzte-Kammer, um sich für die Schulung anzumelden. „Dabei sind vor allem Inhalte wie Dokumentation und Organisation wichtig“, erklärt Dr. Nadol-Liedhegener, denn das Setzen einer Spritze sei für jeden Mediziner Alltagsroutine.

Zu organisatorischen Abläufen haben beide schon recht konkrete Ideen – je nach Bedarf könne man Mittagspausen in der Praxis nutzen oder gesonderte Zeitfenster schaffen, z.B. samstags. Geimpft würde auf jeden Fall außerhalb des „tierischen“ Praxisalltags.