Neheim/Meschede. Offenbar noch nicht klar kommunizierte Regeln führen zur Impfabweisung eines Neheimers. Fünfeinhalb Monate nach zweiter Biontech-Impfe zu früh?

Mit reichlich Ärger und Unverständnis endete ein Ausflug eines Neheimers am Freitag zu einem stationären Impftermin des Kreises in Meschede. Christoph Pehlke wurde ohne die erhoffte Booster-Impfe nach Hause geschickt. Der Kreis bedauert das und wünscht sich klare Regeln, die entsprechend auch an die örtlichen Behörden übermittelt werden. Kreis bezieht Stellung und erläutert die Regeln.

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Vergeblich nach Meschede

Was war geschehen: „Meine zweite Biontec-Impfung datiert vom 8. Juni, also ziemlich genau fünfeinhalb Monate zurückliegend“, erzählt Christoph Pehle. In Meschede habe er sich gegen 8.45 Uhr geduldig hinten in die Warteschlange eingereiht und dann Meter für Meter „vorgekämpft“, nach zwei Stunden haber er schon 25 Meter vor dem Eingang ins Gebäude gestanden, in das immer rund zehn Leute hereingelassen wurden. Eine Servicekraft des Impfteams sei dann, so gegen 11.45 Uhr, vor die Tür gekommen, um die Impfpässe der Impfwilligen zu prüfen. „Bei mir wurde sachlich richtig festgestellt, dass der 8. Juni das Datum der zweiten Impfung sei. Es sei daher zu früh und ich habe folglich zu gehen“, erzählt der Neheimer. „Stichtag“ sei der 3. Juni gewesen, alles danach werde nicht bedient.

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Um Gespräch mit Arzt gebeten

Christoph Pehle bat darum, mit einem Arzt sprechen zu dürfen, weil bei ihm nun in drei Wochen ein Krankenhausaufenthalt anstünde, mit entsprechend hohem Infektionsrisiko. „Um den Impfschutz dann möglichst stark ausgeprägt zu haben und entsprechend der Aufrufe der Politik und des RKI bin ich dann zuversichtlich nach Meschede gefahren, um meinen Schutz gegen Covid 19 zu maximieren“, so Pehle. Ein Gespräch mit einem Arzt wurde ihm trotz mehrfacher Bitte verweigert. „Ich wurde gebeten, nach Hause zu fahren“, so Pehle. Und das tat er dann auch - mit entsprechendem Ärger und Unverständnis.

Kreis: „Es fehlen klare Regeln“

Der Kreis nahm Stellung zu dem Fall: „Diese Fälle haben wir landes- und bundesweit“, bedauert Martin Reuther, Sprecher des Kreises. Die Regelungen des Landes NRW, nach dem wir arbeiten müssen, stehen im Widerspruch zum Beispiel zu Aussagen des Gesundheitsministers. „Wir warten auf feste Regelungen des Landes“, so Reuther. Egal, bei welchem Datum eine Grenze gezogen werde, sei der Ärger vorprogrammiert. „Es beschweren sich immer diejenigen, die ein paar Tage darunter liegen“, so Reuther, „und jeder hat natürlich seine persönliche Sicht, verständlich. Es müssen klare Regeln her“.

Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Auffrischimpfung „in der Regel“ nach einem halben Jahr - ganz klar gesetzlich geregelt sei das allerdings derzeit noch nicht. In begründeten Fällen könne auch früher geimpft werden. Genau dies wollte Christoph Pehle mit dem Arzt besprechen, was ihm aber auch verweigert worden war.

Kreis erläutert Regeln

Aus aktuellem Anlass weist der Hochsauerlandkreis am daraufhin, dass die Teams der niederschwelligen Impfangebote in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium Booster-Impfungen durchführen, bei denen, die erste Impfserie sechs Monate bzw. fünf Monate und zwei Wochen zurückliegt.Die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Hochsauerlandkreises richtet sich nach den Bestimmungen des Landes bzw. nach der STIKO-Empfehlung. Das Land NRW hat für die Booster-Impfung nun eine Karenzzeit von fünf Monaten und zwei Wochen festgelegt.