Arnsberg. Gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 300 Euro wurde am Amtsgericht Arnsberg ein Verfahren wegen Jagdwilderei eingestellt.

Der Strafprozess gegen eine 52-jährige Arnsberger Rentnerin ging jetzt vor dem Amtsgericht für die Angeklagte glimpflich zu Ende (über den Auftakt des Prozesses hatten wir berichtet). Die Arnsbergerin war von der Staatsanwaltschaft wegen Jagdwilderei angeklagt worden, weil ihre zwei Hunde im Hasenwinkel ein Reh gehetzt haben sollten. Die Frau hatte ihre Hunde nicht angeleint ausgeführt und konnten so ein Reh „hetzen“. Dieses sei, so ein Zeuge, an einem Hinterlauf verletzt gewesen und konnte sich humpelnd und lauf schreiend in ein Gebüsch retten.

Kein vorsätzliches Hetzen

Der Verteidiger der Angeklagten, Michael Babilon, argumentierte am ersten Verhandlungstag, dass ein Hetzen im Sinne des Strafgesetzbuches nicht vorgelegen haben kann, weil seine Mandantin diese Hetzen nicht vorsätzlich ausgeführt habe. „Von einem Vorsatz, der aber zur Erfüllung des angeklagten Tatbestandes erforderlich sein muss, kann keine Rede sein“, stellte Babilon fest. Die Angeklagte habe zwar gegen die Anleinpflicht verstoßen, was aber lediglich eine Ordnungswidrigkeit hergebe, aber keineswegs eine Straftat begangen. Das Gericht wollte sicher gehen und beabsichtigte zwei weitere Zeugen zu vernehmen.

Deshalb wurde das Verfahren unterbrochen und sollte durch weitere Klärung des Sachverhaltes abgeschlossen werden. Dazu kam es jetzt aber nicht mehr, denn das Gericht stellte das Verfahren zwischenzeitlich, ohne einen weiteren Prozesstag ein und legte mit Einverständnis der Staatsanwaltschaft eine Geldbuße in Höhe von 300 Euro fest.