Arnsberg. Beobachter stellt Strafanzeige gegen eine Arnsbergerin, die ihre Hunde nicht angeleint hatte. Der Vorwurf lautet „Wilderei“

Jagdwilderei hatte die Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht angeklagt. Eine 52-jährige Rentnerin aus Arnsberg sollte im Waldbereich des Hasenwinkels ihre zwei Hunde nicht angeleint laufen gelassen haben. Diese sollen die Fährte eines Rehs aufgenommen und es gehetzt haben. Angeblich war das Tier an einem Hinterlauf verletzt worden, konnte aber letztlich den Hunden in ein Dickicht entfliehen.

Spaziergänger meldet Vorfall

Die Frau war von einem Spaziergänger, der den Vorfall hautnah miterlebte, angezeigt worden. Er sagte vor Gericht als Zeuge aus, dass er unmittelbar in seiner Nähe lautes und aggressives Hundegebell vernommen und gesehen habe, wie zwei Hunde ein Reh hetzten, das humpelte und an einem Hinterlauf verletzt war. Es habe laute helle Schreie ausgestoßen. Von einem bekannten Jäger habe er später erfahren, dass so ein verletztes Reh in dieser Art schreie. Der Zeuge hatte die Angeklagte und ihre Begleiterin angesprochen. Er war empört, dass sie ihre Personalien nicht angeben wollte, um gegen sie strafrechtlich vorgehen zu können. Um das möglich zu machen, wollte der Zeuge sie fotografieren. Diese Maßnahme verbaten sie sich die Frauen. Die Angeklagte gab vor Gericht an, sie habe die Hunde nur kurzzeitig abgeleint, damit sie ihr „Geschäft“ erledigen konnten. Ansonsten halte sie sich, die sie schon 30 Jahre Hunde habe, an die Anleinpflicht.

Gericht lädt mehrere Zeugen

Diese Angabe schien aber durch Zeugen, die die Hundehalterin kennen, zumindest in Frage gestellt. Sie gaben an, die Frau schon mehrfach angetroffen zu haben, als ihr Hund bzw. Hunde frei herumliefen. Der Zeuge benachrichtigte die Polizei und den zuständigen Förster, der danach unmittelbar eine Nachsuche unternahm. „Das Tier hätte verletzt irgendwo liegen und qualvoll verenden können“, so der Förster, der aber das Reh hatte nicht ausfindig machen können.

Um den Vorfall genauer einschätzen zu können, veranlasste das Gericht die Ladung weiterer Zeugen. Deshalb wurde die Verhandlung unterbrochen und wird bald möglichst fortgesetzt. Verteidiger, Michael Babilon hielt sich bislang mit Argumenten zurück, ließ jedoch der Presse gegenüber durchblicken, dass nach seiner Ansicht der Straftatbestand der Jagdwilderei nicht erfüllt sei. Hierbei sei es u. a. nötig, dass jemand dem Wild nachstellt, was einen Vorsatz voraussetze. Davon könne hier keine Rede sein.