Neheim. Rote Streifen auf den Hinweisschildern zur Maskenpflicht am Neheimer Markt sorgen für Verwirrung bei den Bürgern. Das bedeuten sie.

Die Stadt Arnsberg hat die generelle Maskenpflicht in der Fußgängerzone „Hauptstraße“ am Neheimer Markt ausgesetzt. Grund dafür sei ein Detail in der derzeitigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW, wie Frank Albrecht, Pressesprecher der Stadt Arnsberg, auf Anfrage mitteilte. In der Verordnung ist definiert, dass Schutzmasken im „Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften“ getragen werden müssen – doch erst im Umkreis von zehn Metern.

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Für Neheim bedeutet das: Im Umfeld des Marktes haben derzeit unter anderem Drogeriemärkte, Apotheken, Bäckereien sowie Lebensmittelgeschäfte geöffnet. „Das heißt, dass eine Zone mit Maskenpflicht nicht mehr ausgewiesen werden darf“, so Frank Albrecht, „da nicht alle Geschäfte geöffnet haben“.

Änderung bei Maskenpflicht in Neheim: Das gilt jetzt

Für die Passanten bedeutet das: Sie müssen von Montag an keine Maske mehr in der Fußgängerzone tragen. Es sei denn, sie befinden sich im Umkreis von zehn Metern vor einem geöffneten Geschäft. Dazwischen hätten die Passanten jedoch die Möglichkeit, gegenseitig auszuweichen, so Frank Albrecht. „Erst die letzten zehn Meter vor dem Eingang sind entscheidend.“

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Betrete ein Fußgänger ohne Maske diesen Umkreis, sei aber kein Kunde des Geschäfts, werde er nicht sanktioniert, betont Jochen Haite vom Ordnungsamt Arnsberg. „Wir versuchen, mit den Menschen ins Gespräch zu kommen und ihnen die Situation zu erklären“, sagt er. In 90 Prozent der Fälle werde die Maske sowieso getragen. Nur bei einem bewussten Fehlverhalten sanktioniere das Ordnungsamt, so Jochen Haite.

Neheim: Das bedeuten die roten Streifen auf den Schildern zur Maskenpflicht

Am Montag sorgten rote Streifen auf den Schildern zur Maskenpflicht am Neheimer Markt für Verwirrung bei den Fußgängern. Das Ordnungsamt hatte sich kurzfristig dazu entschlossen, die Schilder lediglich mit dem Streifen zu entwerten und nicht wie geplant am Wochenende abzuhängen. „Wir gehen davon aus, dass wenn die Geschäfte bei immer noch geltenden Mindestabständen wieder öffnen dürfen, dann in der gesamten Neheimer Fußgängerzone wieder eine generelle Maskenpflicht gilt“, sagt Jochen Haite. Mit Blick auf den steigenden Inzidenzwert im Hochsauerlandkreis sei auch eine allgemeine Maskenpflicht für das gesamte Stadtgebiet Arnsberg wieder möglich. Hier sei aber die Verordnung des Landes NRW entscheidend.

Für den Neheimer Wochenmarkt ändert sich nichts: die Maskenpflicht bleibt bestehen. Aufgrund der erwarteten Besucherzahl sei damit zu rechnen, dass die Mindestabstände nicht eingehalten werden können. In den Fußgängerzonen in Hüsten und Arnsberg gilt die beschriebene Verordnung – Maskenpflicht im Umkreis von zehn Metern eines geöffneten Geschäfts sowie der Mindestabstand zu anderen Passanten.

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Arnsberg.