Arnsberg. Seine Klage gegen die Rückkehr der Viertklässler in die Grundschulen hat ein Junge aus Arnsberg zurückgezogen. Eine weitere liegt noch vor.
Ein Viertklässler aus Arnsberg hat seine Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen zurückgezogen. Der Junge hatte gegen die vorzeitige Rückkehr der Viertklässler in die Grundschulen geklagt.
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Aus Sicht des Jungen, der durch seine Eltern und eine Neheimer Anwaltskanzlei vertreten wurde, ist die frühere Rückkehr einzelner Jahrgänge eine Ungleichbehandlung. Er kritisierte ein höheres Infektionsrisiko für die ersten Rückkehrer. Daraufhin war am Oberverwaltungsgericht in Münster ein Eilverfahren eingeleitet worden.
Weitere Klage aus Gladbeck
Dass die Klage aus Arnsberg nun zurückgezogen wurde, bestätigt die Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts, Dr. Gudrun Dahme. Allerdings liegt noch eine Klage mit demselben Anliegen von einer Schülerin aus Gladbeck vor.
Wie der Senat damit umgehen werde, sei noch zu klären, denn es gebe „aktuell keine Rechtsverordnung“, in der die Rückkehr einzelner Jahrgänge schriftlich festgelegt sei, lediglich das Betretungsverbot für Schulen sei darin aufgehoben worden, erklärte Dahme am Mittwochmittag.