Arnsberg/Sundern. Der Krisenstab des Hochsauerlandkreises weist auf die neue Corona-Einreise-Verordnung NRW hin, die für alle Kreisbewohner verpflichtend ist.
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Die Statistik des Hochsauerlandkreises verzeichnet am Donnerstag, 16. April, 9 Uhr, 285 Genesene und 230 Erkrankte sowie 11 Tote.
Von den Erkrankten werden 20 stationär behandelt, vier von ihnen auf Intensivstationen. Die Zahl aller bestätigten Erkrankten beträgt damit 526.
Nach 72-stündigen Auslandsaufenthalt in 14-tägige Quarantäne
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Der Krisenstab des Hochsauerlandkreises weist auf die neue Corona-Einreise-Verordnung des Landes NRW hin: Die wichtigste Grundregel lautet: Personen, die mehr als 72 Stunden im Ausland waren und dann nach Deutschland einreisen, müssen sich auf direktem Weg nach Hause oder in eine andere Unterkunft begeben und dürfen diese 14 Tage nicht verlassen.
Als Einwohner des Hochsauerlandkreises müssen sie sich außerdem beim Kreisgesundheitsamt melden. Per Mail an Infektionsschutz@Hochsauerlandkreis.de oder über Hotline des Gesundheitsamtes, 0291-942202, von Montag bis Donnerstag 8 bis 15.30 Uhr, Freitag von 8 bis 13 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 9 bis 13 Uhr.
Ausnahmen können im Einzelfall zugelassen werden
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Nicht von der Verordnung betroffen sind zum Beispiel Grenzpendler, also Personen, die täglich oder für bis zu fünf Tage durch ihren Beruf oder ihre Ausbildung (Schule, Hochschule) ein- und ausreisen. Ebenfalls ausgenommen sind Personen, die im grenzüberschreitenden Personen-, Waren- und Gütertransport tätig sind und Menschen, deren Tätigkeit notwendig ist zur Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens und der Aufgaben des Staates.
Weitere Ausnahmen und Befreiungen können im Einzelfall zugelassen werden. Wenn nach der Rückkehr mögliche Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus auftreten wie Husten, Halsschmerzen, Fieber oder Atemnot, sollten sich Betroffene telefonisch an ihren Hausarzt, an die Notfall-Nummer 116 117 oder an die Hotline des Gesundheitsamtes unter 0291-942202 wenden.