Hüsten/Bruchhausen. Wegen des Coronavirus organisiert auch Anwältin Christina Reuther Kinderbetreuung und Arbeit im Homeoffice. Sie erwartet bald Anfragen zu Corona.

In der Corona-Krise haben auch Christina Reuther und ihre Kollegen den Schreibtisch von der Kanzlei ins Homeoffice verlagert. Die Anwältin und Mutter von zwei Kindern erklärt, wie sich der Berufsalltag verändert hat und wie sie selbst Kinderbetreuung und Arbeit organisiert. Außerdem erklärt sie, wie die Rechtslage für Menschen ist, die eigentlich in den Osterferien verreisen wollten.

Wie hat sich Ihr Arbeitsalltag verändert?

Christina Reuther Mein Arbeitsalltag hat sich schon deswegen verändert, weil ich aufgrund der Betreuung der Kinder überwiegend zuhause bin. Aber auch Mandantentermine werden nur äußerst vereinzelt gewünscht und vereinbart. Ich sitze also viel zuhause am PC, Handy und am Telefon.

Kanzlei in Hüsten

Christina Reuther ist als Anwältin in die Kanzlei ihres Vaters Meinolf Reuther in Hüsten eingestiegen.

Sie lebt in Bruchhausen und ist Mutter eines sechsjährigen Sohns und einer dreijährigen Tochter.

Außerdem ist sie die Vorsitzende der Frauen-Union in Arnsberg.

Viele Eltern stehen aktuell vor der Herausforderung, Homeoffice und Kinderbetreuung zu vereinbaren. Wie haben Sie Ihren Alltag zuhause strukturiert?

Wir stehen morgens früh auf und dann machen wir uns fertig, wie zur Arbeit/Schule/Kita, nur dass wir das Haus nicht verlassen, sondern unsere Schule etc am Esstisch stattfindet. Meine Tochter beschäftigt sich in der Kinderküche, mein Sohn und ich machen Homeoffice und Hausaufgaben. Danach spielen beide und ich kann noch arbeiten. Nach dem Mittagessen sind wir meist im Garten - und ich bei Bedarf am Telefon. Bisher klappt das alles wirklich sehr gut. Homeoffice habe ich als Mutter ja ohnehin schon gemacht. Technisch mussten wir uns also gar nicht umstellen, da wir schon gut ausgerüstet waren. Ungewöhnlich ist nur der fehlende persönliche Mandanten- und Mitarbeiterkontakt.

Wie ist die Situation im Gericht?

Bisher haben die Gerichte seit dem 16. März alle Termine abgesagt.

Welche Folgen haben Terminverschiebungen für Inhaftierte - kann es theoretisch passieren, dass die maximale Zeit in U-Haft überschritten wird und mutmaßliche Täter frei gelassen werden müssen?

Die Fristen für den Beginn einer Hauptverhandlung sind bei uns noch nicht berührt. Auch wenn die Frist überschritten wird, hat das nicht zur Folge, dass Inhaftierte deswegen zwingend entlassen werden müssen. Die Staatsanwaltschaft muss sich dann vor dem Oberlandesgericht in Hamm erklären.

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Inwieweit betreuen Sie Anliegen von Mandanten, die durch Corona bedingt sind - zum Beispiel bei Verdienst- oder Reise-Ausfällen?

Bisher hält das Virus viele in Angst. Bisher ist noch keine Frage diesbezüglich ernsthaft an unsere Kanzlei gestellt worden. Ich gehe davon aus, dass sich das in vier bis sechs Wochen ändert. Die ersten Gehaltsabrechnungen und Abbuchungen kommen ja erst zum Monatsende.

Wie eindeutig ist die Rechtslage für Urlauber, die auf einen bereits gebuchten Urlaub in den Osterferien verzichten müssen?

Bezüglich der Fragen nach einer Eindeutigkeit der Rechtslage bei den Urlaubern, bekommen Sie von keinem Juristen eine eindeutige Antwort. Die Standardantwort ist: Kommt drauf an.

Worauf kommt es zum Beispiel an?

Es muss beachtet werden, ob deutsches Recht Anwendung findet. Wenn direkt bei einem ausländischen Anbieter gebucht wurde, könnte es schwierig werden. Laut Gesetz kann von einer Pauschalreise kostenfrei zurücktreten werden, „wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen“. Bei Reisewarnungen vom Auswärtigen Amt sieht es mit der Erstattung gut aus. Der Außenminister erklärte, dass die Reisewarnungen vorerst bis Ende April gelten. So dürfte ein Anspruch auf Rückzahlung bestehen.

Wie sind die Regelungen bei Stornierungen – sei es von Seiten des Veranstalters oder des Reisenden selbst?

Bei Stornierungen von Reisenden haben schon Airlines und Veranstalter erklärt, dass sie die Ansprüche der Reisenden und eine kostenfreie Stornierung anerkennen. Sagt der Reiseveranstalter ab, so muss der Reisende nichts zahlen für etwas, was er gar nicht erhält.