Arnsberg. Die Klinikum-Leitung verlangt das Einhalten der Zusicherungen. Der vorliegende Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sei zu stoppen.

Das Klinikum Hochsauerland erwartet in Zeiten der Coronakrise ehrliches Engagement der Politik. Und meint damit, dass Zusicherungen - „und wir stehen erst am Beginn der wirklichen Krise“ – gehalten werden und angekündigte Schutzschirme sich auch tatsächlich entfalten lassen.

Der am Samstag bekannt gewordene Entwurf des Eilgesetzes „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“ des Bundesministeriums für Gesundheit dagegen „macht uns in dieser entscheidenden Phase der Vorbereitung fassungslos“, heißt es in einem Schreiben des Klinikums an Landesgesundheitsminister Laumann. Im Fall der Fälle könne man sogar die Gehälter an das Personal nicht mehr auszahlen. Deshalb wird das Stoppen des Gesetzentwurfes gefordert.

Im Vertrauen auf politische Äußerungen ein umfangreiches Maßnahmenpaket geplant

Das Klinikum Hochsauerland habe im Vertrauen auf diese politischen Äußerungen ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Corona-Krise geplant, abgestimmt und umgesetzt. Bereits am 6. März habe die Geschäftsführung des Klinikums die Bezirksregierung Arnsberg über die umfassenden Maßnahmen zur Behandlung von Patienten mit SARS-CoV-2-Infektionen und COVID-19-Erkrankungen persönlich informiert.

In diesem Gespräch sei man aufgefordert worden, unmittelbar mit der Umsetzung der Vorbereitungen zur Schaffung der Behandlungskapazitäten - insbesondere von Intensivkapazität - zu beginnen.

Corona: Schwerpunktzentrum für Diagnostik und Therapie geschaffen

Die eingeleiteten Maßnahmen, heißt es weiter, seien in einem Schreiben an die Bezirksregierung am 13. März nochmals zusammengefasst worden, verbunden mit dem Hinweis auf die dafür notwendige finanzielle Absicherung durch das Land.

Die Maßnahmen umfassten insbesondere die Ausweisung eines der vier Standorte des Klinikum Hochsauerland, nämlich das Marienhospital Arnsberg, als Schwerpunktzentrum für Diagnostik und Therapie von Patienten mit SARS-CoV-2-Infektionen und COVID-19-Erkrankungen.

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Schon jetzt hoher personeller und finanzieller Aufwand zur Krisenbewältigung

Zu erreichen sei dies aber nur durch eine massive Einschränkung der nicht akut zu behandelnder Behandlungen in Verbindung mit Verlagerung von Fachabteilungen zwischen den einzelnen Häusern des Klinikums zur Schaffung dieser Kapazitäten. „Parallel läuft eine umfassende Personalplanung einschließlich Rekrutierung. In der Summe ist uns so eine Aufstockung der Intensivkapazitäten um 16 Betten gelungen.“

Diese mit hohem personellen und finanziellen Aufwand geschaffenen zusätzlichen Betten ständen damit bereits für die Versorgung der Bevölkerung im Sauerland zur Verfügung.

Insgesamt hält das Klinikum aktuell am Marienhospital in Arnsberg 101 Betten, davon 14 Betten auf der Infektionsstation, 23 Intensivbetten und 64 Normalstationsbetten für Patienten mit SARS-CoV-2-Infektionen und COVID-19-Erkrankungen vor.

Corona-Ambulanz steht bereits in vollem Umfang für die Bürger zur Verfügung

Gleichzeitig werde täglich eine Corona-Ambulanz in Verbindung mit einer extrem stark frequentierten Telefon-Hotline für Information und Diagnostik betrieben. „Diese Struktur steht seit dem letzten Donnerstag vollumfänglich zur Verfügung und wird bereits genutzt.“

Das Klinikum habe damit im Vertrauen auf die politischen Zusagen und Wünsche seine bisherigen Hausaufgaben gemacht.

Doch „der am Samstag bekannt gewordene Entwurf des Eilgesetzes des Bundesgesundheitsministeriums macht uns in dieser entscheidenden Phase der Vorbereitung fassungslos und wird bei weiterem Bekanntwerden des Antrages die an der klinischen Versorgung beteiligten Mitarbeiter maßlos enttäuschen und demotivieren“, heißt es in dem Schreiben an Landesgesundheitsminister Laumann weiter.

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„Befinden uns in großer Sorge bezüglich der zeitgerechten Auszahlung der Gehälter“

Denn man könne es den Mitarbeitern nicht vermitteln, dass der Gesetzgeber mit diesem Entwurf den Krankenhäusern verwehre, die zusätzlichen Kosten für u. a. persönliche Schutzkleidung refinanziert zu bekommen.

„Darüber hinaus befinden wir uns in großer Sorge bezüglich der zeitgerechten Auszahlung der Gehälter, da unsere Erlöse aufgrund der oben genannten Maßnahmen massiv eingebrochen sind.“ Als frei gemeinnütziges Krankenhaus verfüge man nicht über die Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung wie kommunale Krankenhausunternehmen und Universitätskliniken.

Inhalt des neuen Eilgesetzes ist Mitarbeitern nicht zu vermitteln

Originalton aus dem Schreiben: „Wir können es unseren Mitarbeitern nicht vermitteln, dass wir im Vertrauen auf den Gesetzgeber und die Bitte von Ihnen, Herr Minister Laumann, Intensivkapazitäten aufbauen, die jetzt retrospektiv unter Planungsvorbehalt gestellt werden sollen. Wir können es unseren Mitarbeitern nicht vermitteln, dass es zwar eine Refinanzierung der Pflege am Bett gibt, aber nicht für die anderen Berufsgruppen wie Ärzte, Atmungstherapeuten, Laborpersonal, Hygienefachkräfte etc., die für die Behandlung des COVID-19-Krankheitsbildes ebenfalls benötigt werden. Wir können es unseren Mitarbeitern nicht vermitteln, dass es nur eine Ausgleichszahlung bei Fallzahlrückgang, basierend auf der Differenz des Jahresdurchschnitts 2019 zu den Ist-Werten 2020 geben soll.“

Krankenhäuser, die für Corona-Patienten zur Verfügung stehen, gleich mehrfach bestraft

Dies würde, argumentiert die Klinikum-Leitung, zu der absurden Situation führen, dass ein Krankenhaus, das eine hohe Zahl von Patienten mit SARS-CoV-2-Infektionen und COVID-19-Erkrankungen in den nächsten Monaten behandeln werde, möglicherweise gar keine Pauschalzahlung bekomme.

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Die in 2019 für 2020 kalkulierten DRG-Fallpauschalen seien nämlich gar nicht auf stationäre Aufenthalte von Patienten mit SARS-CoV-2-Infektionen und COVID-19-Erkrankungen ausgerichtet gewesen und spiegelten daher den tatsächlichen Aufwand systembedingt nicht wieder. „Damit würden Krankenhäuser, die für die Behandlung von Patienten mit SARSCoV-2-Infektionen und COVID-19-Erkrankungen zur Verfügung stehen, gleich mehrfach bestraft und mit entsprechenden Folgen unterfinanziert.“

Refinanzierung der zusätzlichen Intensivbetten in Frage gestellt

Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf sei die Refinanzierung der neu errichteten Intensivbetten in dem Umfang von 16 Betten aufgrund eines nunmehr abverlangten und „uns vorher nicht bekannten Planungsverfahrens in Frage gestellt“.

Allein zu diesem Punkt habe das Klinikum Hochsauerland bereits im Vertrauen auf die politischen Zusagen und im Angesicht der dramatischen Corona-Fallzahlentwicklung in NRW ca. 1,4 Millionen Euro verausgabt.

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Klinikum appelliert an NRW-Minister Laumann: Stoppen Sie den Gesetzentwurf

„Wir erwarten, dass wir all diese Kapazitäten in den kommenden Wochen zu Rettung von Menschenleben benötigen werden. Sehr geehrter Herr Minister Laumann, wir appellieren eindringlich an Sie, diesen vorliegenden Gesetzesentwurf zu stoppen und eine wirklich die Krankenhäuser stabilisierende krisenfeste Lösung für die Krankenhäuser umzusetzen,“ fordert die Leitung des Klinikums Hochsauerland.