In Arnsberg und Sundern können in Notgruppen ab heute ausschließlich Kinder von „Schlüsselpersonen“ der Daseinsvorsorge in betreut werden.

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Arnsberg/Sundern. So sehr sich Bürgermeister Ralf Bittner auch eine Übergangslösung für die Kinderbetreuung nach der Schul- und Kitaschließung gewünscht hätte: Ein neuer Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesund und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am Wochenende hat über das Wochenende neue Fakten geschaffen. „Da mussten auch unsere Pläne für die Betreuung für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren angepasst werden“.

Die Vorgaben des Landes bedeuten ein Betretungsverbot von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte), das ohne Übergangsregelung seit heute gilt und bis Sonntag, 19. April, gelten wird. „Somit können ausschließlich Betreuungsangebote für Kinder von Schlüsselpersonen bereitgestellt werden“, eklärt die Stadt. Dieses Betreuungsangebot wird aufgrund der aktuellen Erlasslage in der bekannten Kindertageseinrichtung oder bei den bekannten Kindertagespflegepersonen sichergestellt.

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Für Rückfragen wurde in der Stadt eine Hotline eingerichtet, die ab heute über die Telefonnummer 02932 201-1102 erreichbar sein wird und danach jeweils montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 16 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr.

Bittner bittet um Verständnis für die Entscheidungen: „Ich bin mir bewusst, dass die getroffenen Regelungen für jeden Einzelnen tiefe Einschnitte bedeuten. Egal, ob eine in Vorfreude erwartete Veranstaltung nicht stattfinden kann oder ob unter großen Herausforderungen die Betreuung der Kinder organisiert werden muss. Wir befinden uns derzeit allerdings in einer besonderen Ausnahmesituation, die solch weitreichende Regelungen erforderlich machen“.

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Schlüsselpersonen sind laut Erlass des Ministeriums:Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere: Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

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Diese Schlüsselpersonen dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie alleinerziehend sind oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind und wenn die Kinder:keine Krankheitssymptome aufweisen,nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen,sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen. „Hier sind die Eltern in der Verantwortung zu entscheiden, ob die Kinder betreut werden können oder nicht“.

Personen in Schlüsselfunktionen müssen ihre Funktion bis Mittwoch, 18. März, schriftlich durch den Arbeitgeber nachweisen. Die Nachweise werden durch das Jugendamt der Stadt Arnsberg geprüft. Falls keine zwingende Notwendigkeit der Betreuung gesehen wird, wird die Betreuung nicht weiter angeboten. Ganz wichtig: Es gibt keine Übergangsregelung für Kitas und Tagespflege. Ab Montag, 16. März, findet Betreuung nur noch für Kinder von Schlüsselpersonen statt.