Arnsberg. In der Silvesternacht stehen in Arnsberg und Neheim neben Aktiven der Hauptwachen zusätzlich zwei Löscheinheiten in Bereitschaft.
Brennende Balkone, Wohnungen oder sogar Häuser: Den bundesweit rund 1,3 Millionen Feuerwehrangehörigen steht zu Silvester wohl wieder die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor.
Auch vor Ort stehen dann in Arnsberg und Neheim neben den beiden Hauptwachen zusätzlich zwei Löscheinheiten der Freiwilligen Wehr in Bereitschaft. Obwohl es im Stadtgebiet – was Feuerwerk betrifft – keine ausgewiesenen Bereiche mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gibt. Doch Vorsicht ist die berühmte Mutter der Porzellankiste.
„Zum Glück hat es in der Vergangenheit stadtweit keine großartigen oder extremen Einsätze für uns gegeben, die auf Feuerwerksraketen oder -böller zurückzuführen sind“ sagt Unterbrandmeister Mark Schroller, der in der Arnsberger Wehr unter anderem auch als deren Sprecher fungiert. Allerdings seien in der Nacht zum neuen Jahr stets vermehrt kleinere und kleinste Einsätze zu verzeichnen, ausgelöst von fehlgeleiteten Raketen oder eben auch Böllern.
Wenn sich jeder an die Regeln hält, passiert in der Regel nichts
Die Feuerwehr empfiehlt dringend, folgende Regeln beim Abbrennen von Feuerwerk und von Böllern einzuhalten:
unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller beachten;
Feuerwerkskörper nur dort zünden, wo es erlaubt ist;
für alle Beteiligten gilt – stets einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten;
keine Feuerwerkskörper selbst herstellen;
Feuerwerkskörper nicht dort deponieren, wo sie sich entzünden können;
keine Feuerwerkskörper am Körper tragen;
brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen, Fenster und Türen geschlossen halten;
Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“, deshalb keine Jugendlichen unter 18 Jahren damit hantieren lassen;
bei Brand oder Unfall sofort den Notruf 112 anrufen.
„Das sind oft Heckenbrände, wenn dort die noch brennenden Feuerwerkskörper einschlagen und das trockene Geäst entzünden.“
Für die Wehr natürlich keine große Sache, aber dennoch zeit- und arbeitsaufwenig. Denn gelöscht werden muss in jedem Fall, schließlich kann niemand vorhersehen, was sich aus einem solchen Kleinbrand entwickeln kann.
Hinzu kommen, erklärt Experte Schroller weiter, die vielen Fehlalarme in dieser Nacht, weil Rauchmelder plötzlich durch den von Feuerwerk und Knallern verursachten dichten Qualm auslösen und so bei der Wehr entsprechende Alarme eingehen.
„Weil bei diesen Einsätzen in der Silvesternacht 2017 auf 2018 eine deutliche Zunahme zu verzeichnen war, haben wir dann als Feuerwehr entsprechend reagiert.“ Mit der Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes, so Mark Schroller. Um jeder Lage gerecht zu werden, hat nun bereits im zweiten Jahr jeweils in Arnsberg und Neheim zusätzlich eine Löschgruppe Bereitschaftsdienst. „Sie soll angesichts der dann vermehrten Zahl von Kleineinsätzen die hauptamtlichen Feuerwehrkräfte unterstützen beziehungsweise entlasten.“
Natürlich für die betroffenen Wehrmänner nicht gerade prickelnd in einer Nacht, in der alle feiern, Dienst zu schieben. Doch diese Bereitschaft werde schon sehr früh eingeteilt, damit sich jeder darauf einstellen kann. „Probleme hat es da auch noch nie gegeben.“ Dieser Bereitschaftsdienst, so der Unterbrandmeister, läuft von 20 Uhr im alten bis 2 Uhr im neuen Jahr.
Kleine interne Feier
„Natürlich richten die Kameraden in den jeweiligen Unterkünften eine kleine interne Feier aus. Allerdings völlig ohne Alkohol.“ Der ist dann für die Wehrleute tabu.
Was für diese aber angesichts ihrer Verantwortung auch völlig selbstverständlich ist.
Noch einmal zurück zu den Gefahrengebieten: Im Gegensatz zu historischen Städten oder manchen Großstädten gibt im Stadtgebiet Arnsberg keine Zone, in der das Abbrennen eines Feuerwerks aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials verboten ist.
Im ländlichen Raum nicht notwendig
„Diese Zonen,“ sagt Mark Schroller, „werden übrigens nicht von der Feuerwehr, sondern von den Ordnungsämtern festgelegt.“ Was aber auch hier vor Ort – wie überall – verboten ist: Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alten- und Kinderheimen.
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Und was sagt der erfahrene Feuerwehrmann dazu, künftig vielleicht nur noch ein zentrales Feuerwerk in den einzelnen Stadtteilen zu veranstalten? „Ich finde, das ist ein zu starker Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Das mag zwar in großen Städten durchaus sinnvoll sein, aber im ländlichen Raum ist das sicher nicht notwendig.“