Hövel/Arnsberg. Mit harten Bandagen wird im 17. Prozesstag im Raserprozess gekämpft: Die Oberstaatsanwältin will nun Daten aus dem Porsche auslesen lassen.

Zum 17. Prozesstag im Raserprozess am Schwurgericht Arnsberg ging Oberstaatsanwältin Claudia Rosenbaum zum Angriff über: Sie stellte den Antrag, die Daten aus dem Sportwagen des angeklagten 58-jährigen Soesters auslesen zu lassen. Mit den Daten will sie beweisen, dass der rote Porsche mit „erheblicher Beschleunigung“, so Rosenbaum, am 1. August 2018 in zeitlicher Nähe zum Unfallzeitpunkt auf der B 229 zwischen Hövel und Beckum unterwegs war. Seit Mai stehen in Arnsberg ein Arzt aus Hemer und ein Angestellter aus Soest wegen eines vermuteten illegalen Autorennens mit tödlichem Ausgang vor Gericht.

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Prozessverschleppung

In einem verbalen Streit zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft warf Anwalt Cramer dann der Staatsanwaltschaft „Prozessverschleppung“ vor. Der Antrag zeige eine erkennbare Technik-Gläubigkeit und sei „ins Blaue“ hinein gestellt worden.

Vorausgegangen war ein Wortgefecht über die Zulässigkeit der gestellten Anträge zwischen Staatsanwältin und Verteidiger Volker Cramer, der den 58-jährigen Porsche-Fahrer vertritt. Als er wiederholte, das Gericht wolle seinem Mandanten nur etwas anhängen und deshalb Zeugen hören, die etwas Belastendes zu sagen hätten, gab sich Oberstaatsanwältin Rosenbaum angriffslustig. Cramer warf der Staatsanwaltschaft Prozessverschleppung vor. Fakt ist aber, dass Cramer seit August Antrag auf Antrag stellt.

Notfalls Durchsuchung in Zuffenhausen

Oberstaatsanwältin Rosenbaum erklärte, dass ihr Antrag vor allem die Anwesenheit des angeklagten Porsche-Fahrers beweisen solle. Sie kündigte auch an, dass sie notfalls einen Durchsuchungsbeschluss gegen Porsche erwirken wolle, falls die Daten nicht zugänglich gemacht würden.

Auf der Gegenseite überraschte gestern der Rechtsanwalt des Porsche-Fahrers, Volker Cramer, damit, dass er gegen die ehemalige Lebensgefährtin des Porsche-Fahrers Strafanzeige wegen Falschaussage stellt. Die Polizistin aus Beckum hatte in der Vorwoche abermals ausgesagt und den Angeklagten schwer belastet. Hintergrund ist die Fahrstrecke des Mannes zwischen der Autobahnabfahrt Hüsten und dem Balver Ortsteil Beckum. Obwohl schon dreimal abgelehnt, stellte Cramer erneut den Antrag auf Wortprotokoll.

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Sitzhöhe im Opel Viaro feststellen

Weitere Anträge am Mittwoch: Konkret geht es um die Sitzhöhe in einem Opel Viaro (Auto einer Zeugin) und um Zeugen, die in der Vorwoche gehört wurden. Das Ehepaar will gesehen haben, wie ein Porsche-Fahrer einem anderen Autofahrer eine Faust zeigte und dies einem Polizisten später gemeldet haben. Dieser konnte sich am Mittwoch im Gericht aber nur teilweise an den Inhalt einer Meldung, die er am Tag nach der Aussage des Ehepaares geschrieben hat, erinnern.

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Blitzerfahrer erneut als Zeuge?

Weitere Anträge zielen auf eine neuerliche Vernehmung des Blitzerfahrers der Polizei im MK. In Beckum war der Porsche am Unfalltag um kurz nach 20 Uhr geblitzt worden. Auch soll ein Bekannter des Porsche-Fahrers aus Lippstadt gehört werden. Dieser will sich bei „Mittwochs am Sorpesee“ mit dem angeklagten Soester über den Unfall unterhalten haben.

Urteil am 9. Januar?

Der Prozess wird nun am 18. Dezember und 9. Januar fortgesetzt. Dann will das Gericht wohl auch das Verfahren beenden

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