Arnsberg. . Trotz gestiegener Kosten im Vergleich zur Planung Ende 2015 überwiegen die Vorteile der Variante V 1 zur Arnsberger Rathaus-Sanierung bei Weitem.

„Die Rathaus-Sanierung soll entsprechend der aktualisierten Bau- und Kostenplanungen weiter umgesetzt werden“ – so der Wortlaut des Beschlusses, den der Rat der Stadt Arnsberg am kommenden Dienstag fassen soll. Entstehen wird dann, mit Baubeginn im Jahr 2021, die Variante „V 1“ (wie kürzlich berichtet). Die „Aktualisierung“ der Kosten allerdings wirkt sich mit einer Steigerung um rund zehn Millionen Euro nicht gerade gering aus.

Blicken wir einmal zurück:

Blick zurück ins Jahr 2015

„Die Rathaussanierung soll knapp 30 Millionen Euro kosten. Für energetische und auf Barrierefreiheit zielende Arbeiten könnte die Stadt einen 70-prozentigen Zuschuss vom Land NRW bekommen“, berichtete unsere Zeitung Ende November 2015. „Die reinen Baukosten werden auf 21,3 Mio. Euro beziffert“, hieß es damals weiter.

Die nun vorliegende Kostenrechnung beläuft sich unter dem Strich auf 40,4 Millionen Euro, wobei rund 32,4 Millionen Euro auf das „reine“ Bauvorhaben Rathaus kommen. Weitere acht Millionen Euro verteilen sich auf den Außenbereich (3,4 Mio. Euro), dezentrales Rechenzentrum (400.000 Euro) Herrichtung ehemalige Stückgutabfertigung (2,1 Mio. Euro) und temporäre Unterbringung der Verwaltungsmitarbeiter in andere Gebäude während der Bauphase (2,1 Mio. Euro).

Die weiteren analysierten Varianten V 2 bis V 5

Folgende weitere vier Varianten V 2 bis V 5 wurden von Verwaltung und Projektentwickler BBP (Dortmund) analysiert:

V 2: Aufteilung der Stadtverwaltung auf die Stadtteile Arnsberg und Neheim mit einer dauerhaften Anmietung in Arnsberg und Herrichtung des Gebäudes der ehemaligen städtischen Realschule Neheim (Goethestraße).

V 3: Das Rathaus soll zunächst nur mit den notwendigsten Maßnahmen instand gesetzt werden (Verschiebung der Sanierung um rund fünf Jahre).

V 4: Sanierung im Bestand (entsprechend der Sanierungsstudie 2015).

V 5: Neubau des Rathauses – inklusive der Standortfrage.

Der Förderanteil an der Gesamtsumme liegt bei 18,7 Millionen Euro, also unter 50 Prozent; gleiches gilt für den Förderanteil am „reinen“ Bauvorhaben – er beträgt 15,3 Millionen Euro.
Kritiker, die sich am Zahlenwerk reiben, sollten bedenken, dass fast vier Jahre vergangen sind, seit 2015 erste Zahlen an die Öffentlichkeit gelangten. Die nun vorliegende Variante „V 1“ ist bis in letzte Details ausgeplant, transparent und sogar um eine Risikobetrachtung erweitert (wie ebenfalls berichtet). Im Vergleich zu den vier weiteren verwaltungsintern und extern (vom Projektentwickler BBP) analysierten Varianten (siehe Infobox) bietet „V 1“ die bei weitem größte Planungstiefe – und wird vor allem deshalb von allen an der Prüfung Beteiligten „klar empfohlen“.

Zahlreiche positive Faktoren

U.a. führt Arnsbergs Stadtplaner Thomas Vielhaber folgende Faktoren „pro V 1“ ins Feld:
– Der Realinvest (abgezinste Berechnung der tatsächlich anfallenden Kosten) ist über einen prognostizierten Zeitraum von 20 Jahren mit rund 37,4 Millionen Euro im Vergleich zu den anderen vier untersuchten Varianten am niedrigsten.
– Die Investition am Standort, mit Teilumbau des Rathauses zum Bürgerzentrum, setzt wichtige Impulse zur städtebaulichen Aufwertung von Unterhüsten. Mit dieser Öffnung des Rathauses für soziale und kulturelle Gruppen ist außerdem die Förderfähigkeit des Vorhabens verbunden.
– Aufwertung des Stadteingangs und Schaffung einer qualifizierten (Arbeits-) Umgebung für die Verwaltung, aber auch für anliegende Betriebe und Bereiche.
– Nachhaltiger Umgang mit Ressourcen (Nutzung „grauer Energien“), Vermeidung von Abfällen (Abbruchmaterialien), Nutzung eines bereits bebauten und ausreichend großen Grundstücks (kein zusätzliches Parkdeck erforderlich).
– Bürgerakzeptanz für den bereits bestehenden, in städtischem Eigentum befindlichen und verkehrlich sehr gut angebundenen Standort, der für andere Nutzungen und Investoren problematisch ist.
– Kein „Tauziehen der Stadtteile“ um einen neuen Rathaus-Standort.

Kritiker sollten außerdem auf dem Schirm behalten, dass ein Neubau nicht förderfähig ist, es dafür kein geeignetes Grundstück gibt und eine Nachnutzung der Brache in Unterhüsten sehr problematisch wäre.