Neheim-Hüsten. . Die „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden“ für das Bauleitplanverfahren „Bahnhof Neheim-Hüsten“ ist angelaufen. Hier die wichtigsten Informationen.
Nicht nur der Bahnhof selbst soll – wenn auch mit erneuter Verzögerung (Lokalseite 1) – umgestaltet werden; sein Umfeld verändert sich ebenfalls.
Wer sich darüber genauer informieren möchte, kann das derzeit aus erster Hand tun: Die gemäß Baugesetzbuch (BauGB – §3 (1) und §4 (1) ) vorgeschriebene „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden“ für das Bauleitplanverfahren „Bahnhof Neheim-Hüsten“ ist angelaufen: Planunterlagen liegen noch bis zum 30. November beim Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung im Rathaus (Zimmer 514) aus. Wer es noch bequemer haben möchte:
Im Internet, auf www.arnsberg.de/stadtentwicklung sind die Informationen unter der Rubrik „Aktuelles“ eingestellt und jederzeit abrufbar. Nach Ablauf der Auslegungsfrist werden Einwendungen/Stellungnahmen geprüft.
Ist Planungsrecht geschaffen, wird die Flächenentwicklung am Bahnhof Neheim-Hüsten vorangetrieben – in Abstimmung mit der Modernisierung der „Verkehrsstation“ durch die Deutsche Bahn AG: So plant die Stadt, die neue Unterführung auf dem Bahnhofsgelände in Richtung Kleinbahnstraße zu verlängern. Diese Maßnahme ermöglicht die Zugänglichkeit der Bahnsteige von Süden her; die angrenzende Fläche wird für einen Park and Ride- (P+R) bzw. Bike and Ride- (B+R) Platz nutzbar. Bevor Pendler in den Genuss dieses Angebotes kommen, wird allerdings noch einige Zeit vergehen, da sich der Baubeginn durch die Bahn AG erneut verzögert.
Planerische Fixpunkte
Weitere Fixpunkte der Planung:
Das angrenzende Schulgelände Berliner Platz soll mittels einer Querungshilfe über die Kleinbahnstraße an den Bahnhof / Busbahnhof angebunden werden.
Das Schulzentrum selbst – rund 3700 Schüler/-innen und Student/-innen lernen dort – soll über ein „Freiraumentwicklungskonzept“ grundlegend umgestaltet und attraktiv.er gemacht werden.
Den Kreuzungsbereich Kleinbahnstraße/Herdringer Weg (mit zukünftiger Zu-/Abfahrt zum P+B- und P+B-Platz) möchte die Stadt zum Kreisverkehr umgestalten.
Die verbleibenden nicht mehr benötigten Bahnflächen im Bereich der Ladestraße und der Kleinbahnstraße sind als Gewerbeflächen vorgesehen – ausgenommen im Bereich der RLG-Gleisanlage entlang der Bahnhofstraße:
Dieses Areal dient auch zukünftig der Abwicklung des Güterverkehrs am Standort Bahnhof Neheim-Hüsten.