Neheim-Hüsten. . Die „Frühzeitige Beteiligung der ­Öffentlichkeit und Behörden“ für das Bauleitplanverfahren „Bahnhof Neheim-Hüsten“ ist angelaufen. Hier die wichtigsten Informationen.

Nicht nur der Bahnhof selbst soll – wenn auch mit erneuter Verzögerung (Lokalseite 1) – umgestaltet werden; sein Umfeld verändert sich ebenfalls.

Wer sich darüber genauer informieren möchte, kann das derzeit aus erster Hand tun: Die gemäß Baugesetzbuch (BauGB – §3 (1) und §4 (1) ) vorgeschriebene „Frühzeitige Beteiligung der ­Öffentlichkeit und Behörden“ für das Bauleitplanverfahren „Bahnhof Neheim-Hüsten“ ist angelaufen: Planunterlagen liegen noch bis zum 30. November beim Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung im Rathaus ­(Zimmer 514) aus. Wer es noch bequemer haben möchte:

Im Internet, auf www.arnsberg.de/stadtentwicklung sind die Informationen unter der Rubrik „Aktuelles“ eingestellt und jederzeit abrufbar. Nach Ablauf der Auslegungsfrist werden Einwendungen/Stellungnahmen geprüft.

Ist Planungsrecht geschaffen, wird die Flächenentwicklung am Bahnhof Neheim-Hüsten vorangetrieben – in Abstimmung mit der Modernisierung der „Verkehrs­station“ durch die Deutsche Bahn AG: So plant die Stadt, die neue Unterführung auf dem Bahnhofsgelände in Richtung Kleinbahnstraße zu verlängern. Diese Maßnahme ermöglicht die Zugänglichkeit der Bahnsteige von Süden her; die angrenzende Fläche wird für einen Park and Ride- (P+R) bzw. Bike and Ride- (B+R) Platz nutzbar. Bevor Pendler in den Genuss dieses Angebotes kommen, wird ­allerdings noch einige Zeit vergehen, da sich der Baubeginn durch die Bahn AG erneut verzögert.

Planerische Fixpunkte

Weitere Fixpunkte der Planung:
Das angrenzende Schulgelände Berliner Platz soll mittels einer ­Querungshilfe über die Kleinbahnstraße an den Bahnhof / Busbahnhof angebunden werden.
Das Schulzentrum selbst – rund 3700 Schüler/-innen und Student/-innen lernen dort – soll über ein „Freiraumentwicklungskonzept“ grundlegend umgestaltet und ­attraktiv.er gemacht werden.
Den Kreuzungsbereich Kleinbahnstraße/Herdringer Weg (mit zukünftiger Zu-/Abfahrt zum P+B- und P+B-Platz) möchte die Stadt zum Kreisverkehr umgestalten.
Die verbleibenden nicht mehr benötigten Bahnflächen im Bereich der Ladestraße und der Kleinbahnstraße sind als Gewerbeflächen vorgesehen – ausgenommen im Bereich der RLG-Gleisanlage entlang der Bahnhofstraße:

Dieses Areal dient auch zukünftig der Abwicklung des Güterverkehrs am Standort Bahnhof ­Neheim-Hüsten.