Brilon. . Noch keine Klarheit gibt es über die Befangenheit von Ratsmitgliedern in Zusammenhang mit der Ausweisung von Windvorrangzonen. Im derzeitigen Stadium des Verfahrens gibt es Bedenken hinsichtlich einer allgemeinen Befangenheit.

16 Ratsmitglieder haben - Stand Freitagvormittag - der Stadtverwaltung ihre Befangenheit in der Windkraft-Frage mitgeteilt. Damit wäre der Rat am kommenden Mittwoch noch beschlussfähig. Davon geht Bürgermeister Dr. Christof Bartsch aber nicht aus. Hat er doch für die Ratssitzung im Kolpinghaus um 17 Uhr nur eine halbe Stunde angesetzt. Für 17.30 Uhr ist nämlich an gleicher Stelle der Bau- und Planungsausschuss terminiert.

Wie berichtet, geht es um die Festlegung der sogenannten „harten“ und „weichen“ Tabu-Kriterien im Rahmen der Ausweisung weiterer Windparkzonen im Stadtgebiet. Also um die Frage, wo der Rat Flächen für weitere Windräder ausweisen will.

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Dafür kommen - unter Abzug der Ortslagen, Verkehrswege, Naturschutzflächen und ähnlicher ausgeschlossener Bereiche - nicht weniger als 140 qkm in Betracht. In der jüngsten Ratssitzung, am 4. September, hatte Bürgermeister Dr. Bartsch die Befangenheitsthematik angeschnitten. Die betrifft laut Gemeindeordnung NRW nicht nur das Ratsmitglied selbst, sondern reicht von dessen Großeltern bis zu den Enkeln und über die Geschwister bis zu Nichten und Neffen, falls diese „unmittelbare Vor- oder Nachteile“ von einer Entscheidung zu erwarten haben.

Und genau das zweifeln mittlerweile mehr und mehr Ratsmitglieder an. Die SPD, so Fraktionssprecher Hubertus Weber zur WP, habe „noch keine abschließende Meinung“. Aus seiner Fraktion haben sich bisher neun Mitglieder gemeldet, bei denen über den Grundbesitz - sei es persönlich oder aber im Verwandtschaftsbereich - eine Befangenheit vorliegen könnte. Wobei der lokalpolitische Spitzenverband der SPD, die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK), auf Anfrage eine Befangenheit in diesem Stadium der Flächennutzungsplanänderung verneint.

„Unmittelbare Vor- oder Nachteile“

Das sieht auch BBL-Ratsherr Reinhard Loos so. Schließlich gehe es jetzt lediglich erst „um den Beschluss von allgemeinen Kriterien für Windvorrangzonen“. Diese Grundsatzentscheidung schaffe „noch keinen unmittelbaren Vor- oder Nachteil“ für irgendjemanden, da von dem riesigen Suchraum - mehr als 60 Prozent des Stadtgebietes - letztlich konkret nur „zwei bis drei Prozent“ als neue Standorte in Frage kommen. Loos: „Es darf und soll ja auch jedes Ratsmitglied mitwirken, wenn es um Gewerbesteuer, Hundesteuer und die Eintrittspreise im Hallenbad geht.“ Deshalb kommt Loos „zu dem Ergebnis, dass bei der in der kommenden Woche anstehenden Entscheidung kein Ratsmitglied befangen“ sei.

Auch CDU-Sprecher Eberhard Fisch fragt sich: „Was sollen wir am Mittwoch denn groß entscheiden?“

Die SPD-Fraktion befasst sich am Montag und die SPD am Dienstag mit der Thematik.

Sollte beim Aufrufen des Tagungspunktes 3 am Mittwoch tatsächlich mehr als die Hälfte der Ratsmitglieder den Kolpingsaal verlassen, müsste der Ratsvorsitzende die Beschlussunfähigkeit feststellen. Dr. Bartsch selbst hat dies schon in der letzten Sitzung für sich getan.