§ 49 der Gemeindeordnung NRW regelt die Beschlussunfähigkeit des Rates:

Der Rat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder - der Rat Brilon besteht aus 39 Mandatsträgern - anwesend ist.

Er gilt als beschlussfähig, solange seine Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist.

Bei der Neuansetzung des Themas ist der Rat ohne Rücksicht auf die Zahl der Ratsmitglieder beschlussfähig, sofern auf diese Situation hingewiesen wurde.