Hochsauerlandkreis/Marsberg. Die Krankenhausreform treibt die SPD im Hochsauerlandkreis um. In einem Brief formuliert sie Forderungen an den Bundesgesindheitsminister.

Bei der letzten Vorstandssitzung des SPD-Unterbezirks Hochsauerlandkreis, die im St. Marien Hospital in Marsberg stattfand, hat sich der Vorstand der Sauerländer SPD mit der Situation der Krankenhäuser im Hochsauerland durch die geplante Reform der Krankenhausversorgung und -vergütung in Bund und Land intensiv beschäftigt. Grundlage der Diskussion und Beschlussfassung war ein umfangreiches Papier von Ulli Mönke, u.a. Mitglied der Pflegekammerversammlung NRW, in dem er sich mit der momentanen Situation und mit den Folgen der geplanten Reform für die einzelnen Krankenhäuser im HSK auseinandergesetzt hat.

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In Marsberg hat der SPD-Unterbezirksvorstand beschlossen, das folgende Punkte für die zentralen Zielen der Reform des Ministeriums unverzichtbar für die zukünftige Gesundheitsversorgung im HSK und somit auch im gesamten ländlichen Raum, sind.

Forderung der SPD: Kein Krankenhaus im HSK darf geschlossen werden

„Auf eine wohnortnahe Versorgung der Patientinnen und Patienten kann im HSK nicht verzichtet werden; d. h., dass mindesten 80 Prozent der Menschen im HSK künftig innerhalb von 20 Autominuten mindestens ein Krankenhaus der Grundversorgung erreichen müssen“, so die Sauerländer SPD in einer Mitteilung. Und weiter: „Das bedeutet, dass kein Krankenhaus im HSK geschlossen werden darf.“ Die medizinische Versorgung müsse ausschließlich am Bedarf des Patienten ausgerichtet sein.

Die Krankenhäuser im HSK müssen, auch wenn sie die angestrebten wirtschaftlichen Größen nicht erreichen, mindestens als Krankenhäuser der Grundversorgung dauerhaft finanziert werden. Das heißt, es muss Ausnahmen vom geplanten Vergütungssystem für diese Häuser geben.
Aus dem Brief der SAauerländer SPD

Die jüngere Vergangenheit habe aber gezeigt, dass staatliche Vorgaben im Gesundheitssystem, z.B. Bettenabbau oder Mindestzahlen für Operationen, für ländliche Regionen zum Teil verheerende Folgen haben. „Menschen auf dem Lande haben, ebenso wie die Menschen in Städten und Ballungsräumen, einen Anspruch auf ein Krankenhaus zur Versorgung in erreichbarer Nähe. Die Krankenhäuser im HSK müssen, auch wenn sie die angestrebten wirtschaftlichen Größen nicht erreichen, mindestens als Krankenhäuser der Grundversorgung dauerhaft finanziert werden. Das heißt, es muss Ausnahmen vom geplanten Vergütungssystem für diese Häuser geben“, schreibt die SPD. Über den Versorgungsauftrag der Krankenhäuser müsse ebenfalls sichergestellt werden, dass insbesondere die Häuser der Grundversorgung, Aufgaben erhalten, mit denen ihr Bestand auf Dauer gesichert ist. Das Beibehalten von Leistungsanreizen und die Vorhaltefinanzierung, wie in der Reform vorgesehen, dürften nicht dazu führen, dass der Erhalt der Krankenhäuser im HSK ausschließlich von wirtschaftlichen Faktoren abhängig sei.

Brief an den Bundesgesundheitsminister geschrieben

Der Unterbezirksvorstand hat in Marsberg beschlossen, dass diese Forderungen in einem Brief an den Bundesgesundheitsminister und an die SPD-Bundestagsfraktion deutlich gemacht werden und fordert sie auf, diese Forderungen der Sauerländer SPD in die noch zu treffenden Beschlüsse einfließen zu lassen.

Weitere Informationen zum Arbeitskreis Gesundheit in der Sauerländer SPD gibt es bei Ferdi Ross unter 0151/ 65954404. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zur Mitarbeit eingeladen.