Brilon-Wald. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen. Ein Mann soll bei Brilon-Wald absichtlich ins Auto seiner Ex gefahren sein. Jetzt wird neu verhandelt.

Der Fall sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Wegen versuchten Mordes in drei Fällen, wegen drei gefährlichen Körperverletzungen und wegen eines gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr hatte das Landgericht Arnsberg im September 2022 einen inzwischen 54-jährigen Briloner zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Der Tatbestand und das Urteil an sich haben weiter Bestand. Aber nach der eingelegten Revision geht es noch einmal um das Strafmaß, zu der u.a. auch eine lebenslängliche Führerscheinsperre gehört.

Lesen Sie auch: Gericht wertet Tat als versuchten Mord

Das Gericht war zu der Überzeugung gelangt, dass der Mann am 7. März 2022 auf der Bundesstraße 251 zwischen Brilon-Wald und Willingen versucht hatte, vorsätzlich frontal gegen das Auto seiner von ihm getrennt lebenden Noch-Ehefrau zu fahren. Ihm, so hatte es die Beweisaufnahme ergeben, war bekannt, dass sich in dem von ihr gelenkten Pkw ferner ihr fünfjähriger Sohn und ihr neuer Freund befanden. Der Angeklagte bestritt über vier Verhandlungstage den Vorwurf und gab an, es habe sich um einen reinen Zufall gehandelt, dass man sich im Gegenverkehr begegnet sei und es sei ihm in diesem Moment schwarz vor Augen geworden, wodurch es zum Verkehrsunfall gekommen sei.

Lesen Sie auch

Das Gericht schenkte dieser Version keinen Glauben. In seinem Plädoyer hatte der Staatsanwalt seinerzeit betont, er glaube nicht an einen solchen Zufall, dass es dem Angeklagten genau dort und zu der entsprechenden Zeit schwarz vor Augen geworden sei, als ihm das Fahrzeug seiner angeblich untreuen Frau entgegenkam. Außerdem habe er zuvor schon Morddrohungen angekündigt. Der Anklagevertreter beantragte eine Freiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten.

Mit 100 km/h in den Gegenverkehr

Dem setzte das Gericht noch einen drauf und verurteilte den Mann zu einer 14-jährigen Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug auf Lebenszeit. Der Vorsitzende Richter führte damals zur Begründung an, der Angeklagte habe das Fahrzeug seiner Ex im Gegenverkehr eindeutig erkannt und sei vorsätzlich mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h auf die Gegenfahrbahn und auf den Pkw der Geschädigten zugefahren. Die Beweisaufnahme habe das eindeutig ergeben. Seine Eifersucht und das Kontaktverbot hätten Emotionen in ihm ausgelöst, diese Tat zu begehen. Seinen eigenen Tod habe er billigend in Kauf genommen.

Vor dem Landgericht muss sich im September 2022 der Angeklagte wegen versuchten Mordes verantworten. Nebenklägerin ist unter anderem seine von ihm getrennt lebende Frau.
Vor dem Landgericht muss sich im September 2022 der Angeklagte wegen versuchten Mordes verantworten. Nebenklägerin ist unter anderem seine von ihm getrennt lebende Frau. © Kevin Kretzel | Kevin Kretzler

Die Verteidigerin des Angeklagten hatte damals erhebliche Zweifel an dem Richterspruch geäußert und Freispruch beantragt. Das Gericht müsse ihrem Mandanten den Vorsatz zum Töten nachweisen. Hier seien Zweifel zu erkennen. Deshalb könne man ihn nicht verurteilen. Der Angeklagte war in die Revision gegangen. Diese wurde allgemein verworfen, es bleibt bei der Verurteilung wegen versuchten Mordes. Das Urteil des Landgerichts Arnsberg wurde allerdings durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. August 2023 im Strafausspruch (gefährliche Körperverletzung) und im Maßregelausspruch hinsichtlich der Dauer der Sperrfrist aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts Arnsberg zurückverwiesen. Vor der 2. Großen Strafkammer als Schwurgericht findet der Prozess am 20. Dezember um 9 Uhr statt. Landgerichtssprecher Dr. Alexander Brüggemeier: „Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes fällt innerhalb des Tatbestandes ,Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr‘ der Teilbereich ,Verursachung einer schweren Gesundheitsschädigung‘ weg. Daher muss über die Höhe des Strafmaßes neu verhandelt werden.“ Für die Verhandlung ist ein Tag angesetzt. Ob überhaupt Zeugen geladen oder nach Aktenlage entschieden wird, ist noch offen.