Hochsauerlandkreis. Das höchste deutsche Gericht erklärt den Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig. Das hat Folgen: Auch für Unternehmen im HSK wird es eng.
Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist verfassungswidrig und nichtig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem historischen Urteil entschieden. Die Bundesregierung wollte mit dem Gesetz 60 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) zurücklegen, um in den nächsten Jahren Klimaschutzmaßnahmen zu finanzieren. Das Gericht gab damit der Klage von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion recht, die die nachträgliche Änderung des Haushaltsplans 2021 für unzulässig hielten. Die Ausgabensperre hat jedoch nicht nur Folgen für den Bund und die Länder, sondern auch für die Unternehmen im Hochsauerlandkreis.
Nur für Ausnahmefälle
Das Urteil beruht auf mehreren Gründen, die alle die Schuldenbremse betreffen. Diese Regel im Grundgesetz begrenzt die Verschuldung des Bundes und erlaubt nur in Ausnahmefällen, wie einer schweren Wirtschaftskrise oder einer Naturkatastrophe, eine höhere Kreditaufnahme. Die Bundesregierung hatte im April 2021 eine solche Ausnahmesituation wegen der Corona-Pandemie festgestellt und die Kreditermächtigung für 2021 um 60 Milliarden Euro erhöht. Diese sollten jedoch nicht sofort ausgegeben, sondern in den KTF überführt werden.
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Nach dem Urteil des höchsten deutschen Gerichts hat das Bundesfinanzministerium unter Christian Lindner (FDP) eine Ausgabensperre für den Bundeshaushalt angeordnet. Damit will das Ministerium die sogenannten Verpflichtungsermächtigungen einfrieren, um „künftige Haushaltsbelastungen zu vermeiden“, wie es am 20. November mitteilte. Verfassungsorgane wie Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht sind von dieser Maßnahme nicht betroffen. Thomas Becker, Referent für Kommunikation und Volkswirtschaft der IHK Arnsberg, äußert gegenüber der Westfalenpost die Sorge vieler Unternehmen, dass auch bereits zugesagte Fördermaßnahmen eingefroren werden könnten. Besonders beunruhigend sei für viele Unternehmen, dass im nächsten Jahr die Strom- und Gaspreise wieder steigen würden: „Die Konzerne rechnen ja mit den Zusagen der Regierung. Wenn jetzt ein Rückzieher gemacht wird, muss umgeplant werden“. Das verschlimmert die Lage: „Wenn alle paar Monate neue Regeln gelten, können die Unternehmen ihrerseits ja auch keine Vorbereitungen treffen. Denn nicht nur die Bundesregierung kämpft gegen den Klimawandel an, auch die Firmen vor Ort stehen großen Anforderungen gegenüber“, so Becker.
Preise könnten steigen
Auch Privatverbraucher könnten ab März des nächsten Jahres unangenehm überrascht werden, denn dann läuft die Energiepreisbremse möglicherweise aus und die Kunden müssen aller Wahrscheinlichkeit nach mehr für Strom und Gas bezahlen. Die vom Verfassungsgericht gestoppte Regierung kann dann aber vermutlich nicht mehr zu Hilfe eilen. Davon geht auch Wirtschaftsminister Habeck aus: Das Gericht hat entschieden, dass die Umverteilung von Geldern nicht zulässig ist. Das könnte zur Folge haben, dass „die Strom- und Gaspreise „für die Bürgerinnen und Bürger steigen werden”, warnte Habeck. Er machte die Union dafür verantwortlich, die gegen diese Maßnahme geklagt hatte. „Wir werden nicht mehr in der Lage sein, die Preise für Gas und Strom zu begrenzen, wenn wir in eine Krise geraten”, so der grüne Bundesminister.
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Das fordert Merz
Der Sauerländer Friedrich Merz kritisierte die Pläne der Ampelkoalition und erklärte, dass nicht mehr alles möglich sei. Er bezeichnete die geplante Anhebung des Bürgergelds um zwölf Prozent zum Jahresbeginn als eine „Arbeitsmarkthemmnis”. Die Einführung einer Kindergrundsicherung würde einen enormen bürokratischen Aufwand verursachen, der momentan „völlig verrückt” sei. Auch die Subvention von Wärmepumpen, die die Ampelkoalition vorhatte, würde zu „enormen Kosten” führen und die öffentlichen Finanzen belasten.