Hochsauerlandkreis. Gründe für Kirchenaustritte gibt es viele. Im HSK wenden sich immer mehr Menschen von der Kirche ab. Zahlen verdeutlichen die dramatische Lage.

Immer mehr Menschen wenden sich immer mehr Menschen von ihrer Kirche ab. Bundesweit traten im vergangenen Jahr 522.821 Menschen aus der katholischen Kirche aus – im Erzbistum Paderborn gab es einen Anstieg um 65 Prozent. Auch die evangelische Kirche zeigt sich angesichts steigender Austrittszahlen besorgt: 2022 haben in Deutschland rund 380.000 Protestanten ihre Kirche verlassen. Dieser Trend ist auch im Altkreis Brilon spürbar. Das macht eine Abfrage der Kirchenaustrittszahlen bei den drei zuständigen Amtsgerichten in Brilon, Marsberg und Medebach deutlich.

Brilon: Menschen wenden sich immer stärker abö

In Brilon hat sich die Zahl der Kirchenaustritt seit 2020 verdreifacht. Die Zahl ist kontinuierlich angestiegen von 183 (2020), auf 352 Austritte (2021) und weiter auf 560 Austritte im vergangenen Jahr. Auch in diesem Jahr haben bis Ende Juni schon 212 Menschen ihrer Kirche den Rücken gekehrt. Wie viele von ihnen jeweils katholisch oder evangelisch waren, konnte das Amtsgericht Brilon nicht mitteilen, da dort eine konfessionsgebundene Abfrage nicht durchgeführt wird.

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Für den Bereich des Amtsgerichts Medebach, zum dem auch Hallenberg und Winterberg gehören, gab es in den vergangenen Jahren ebenfalls einen deutlichen Anstieg. 2020 wurden 135 Austritte verzeichnet, 2021 waren es 199 und im vergangenen Jahr 242 – allein im ersten Halbjahr dieses Jahres gab es 113 Registrierungen.

Deutlicher Anstieg

Einen deutlichen Trend nach oben verzeichnet auch das Amtsgericht Marsberg, das die Kernstadt und die Ortsteile umfasst. 2020 erklärten dort 96 Christen, dass sie nicht mehr Mitglied ihrer Kirche sein möchten, 2021 waren es 169 (davon 139 katholisch), 2022 stieg die Zahl auf 254 (192 katholisch, 62 evangelisch). In diesem Jahr gab es Stand 30. Juni weitere 86 Fälle, darunter waren 62 Katholiken.

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So kann man austreten

Grundsätzlich gilt: Wer in NRW aus der Kirche austreten will, kann dies nur durch Erklärung gegenüber dem zuständigen Amtsgericht am Erstwohnsitz tun. Die Erklärung kann entweder bei einer persönlichen Vorsprache von der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zu Protokoll genommen oder nach notarieller Beglaubigung schriftlich beim Amtsgericht eingereicht werden. Für das Verfahren zur Entgegennahme der Austrittserklärung fällt aktuell eine Gebühr in Höhe von 30 Euro an, die vor Ort bar gezahlt werden muss. Austrittswillige müssen sich vor Aufnahme der Erklärung ausweisen. Es wird zudem nach dem Ort der Taufe gefragt. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um eine Pflichtangabe. Urkunden, Taufbescheinigungen oder Ähnliches werden nicht verlangt.

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Kirchenrechtliche Folgen

Für Christen, die sich für den Kirchenaustritt entscheiden, bedeutet dieser Verwaltungsvorgang allerdings nicht nur den Wegfall der Kirchensteuer, sondern bringt auch kirchenrechtliche Folgen mit sich. Auf der Internetseite des Erzbistums Paderborn kann man nachlesen, dass man durch den Austritt aus der katholischen Kirche die Taufe nicht verlieren oder ungültig machen kann. Das heißt: Auch nach dem Kirchenaustritt bleiben man ein getaufter Christ. Hingewiesen wird aber darauf, dass die formale Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche im Regelfall Voraussetzung ist für eine kirchliche Trauung, ein kirchliches Begräbnis, den Empfang der Kommunion, Firmung, Beichte und Krankensalbung, die Übernahme eines Tauf- oder Firmpatenamtes, bei einigen Anstellungsverhältnissen in der Kirche oder der Übernahme von einigen kirchlichen Funktionen und Ämtern.

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Rückkehr möglich

Betont wird aber auch, dass die Tür für eine Rückkehr immer offen stehe. Eine Wiederaufnahme erfolgt allerdings nicht bei der staatlichen Stelle, bei der der Austritt erklärt wurden, sondern bei der katholischen Kirche selbst. Das gleiche gilt auch für die Ev. Kirche, die sich ebenfalls offen für Rückkehrer/innen zeigt, aber auch auf die Konsequenzen hinweist, die von der Taufe über die Hochzeit bis hin zur kirchlichen Trauerfeier reichen. Die Entscheidung beeinflusse auch, ob die Kirche mit ihrem karitativen und sozialen Engagement einen wichtigen Beitrag zu einer menschlichen Lebensgestaltung in unserer Gesellschaft leisten könne, schreibt die Ev. Kirche in Deutschland auf ihrer Homepage.