Olsberg. In 600 Metern Höhe auf dem Mannsein in Olsberg entsteht ein Windpark. Diese Bilder von einer Besichtigung lassen niemanden unbeeindruckt zurück.
Auch wenn sich die Teilnehmer der Exkursion der Olsberger CDU gut informiert fühlten, so dürfte der eine oder andere doch mit etwas gemischten Gefühlten von der Besichtigung der Baustelle des Windparks Mannsteins wieder nach Hause zurückgekehrt sein.
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Immerhin 55 Teilnehmerinnen und Teilnehmer wollten von Marco Neef, Leiter der Projektentwicklung der Firma JUWI detaillierter wissen, was für ein Projekt da auf dem Mannstein, in rund als 600 Metern Höhe, zwischen Wulmeringhausen, Brunskappel und Elpe entsteht. So kamen bei der Fahrt mit dem Bus ab „Lindenhof“ oberhalb von Elpe durch das insgesamt knapp 15 Hektar große Baugebiet vor allem bei zwei Ortsterminen an den Anlagen 1 und 7 jede Menge Fragen auf.
200 Meter Gesamthöhe
Wie Projektleiter Neef mitteilte, werden auf dem Mannstein sieben Windenergieanlagen vom Typ Vestas V126 mit einer Nabenhöhe von 137 m und einem Rotordurchmesser von 126 m sowie einer Gesamthöhe von 200 m und einer Laufzeit von 25 bis 30 Jahren errichtet.
Der Transportweg zur Baustelle verläuft nach seiner Auskunft über die A 46, die B 55 und dann ab Gevelinghausen durchs Elpetal und zum „Lindenhof“ auf dem so genannten Bernhard-Pass. Von hier aus geht es über Wirtschafts- und Forstwege, die bereits auf 4,50 m und in Kurven bis zu 10 m verbreitert wurden, auf den Mannstein. Auch wenn Sturmschäden und der Borkenkäfer in den letzten Jahren hier oben längst ganze Arbeit geleistet haben, fiel so mancher noch recht junger Baumbestand der Axt zum Opfer. Außerdem sind umfangreiche Erdarbeiten mit schwerem Gerät erforderlich. Schließlich haben die Fundamente bzw. Sockel einen Durchmesser von 22,5 m. Allein zum Ausgießen des tonnenschweren Stahlskeletts werden pro Windrad 670 Kubikmeter Beton benötigt.
Für den Bau jedes Windrads eine Fläche von einem halben Hektar
Nach Auskunft des Projektleiters ist für den Bau jedes Windrads eine Fläche von einem halben Hektar (oder auch zwei Morgen) erforderlich. Diese muss auch in dieser Größe beibehalten werden, da für nachträgliche Reparaturen der Aufbau eines Krans nötig ist. Auch muss aus technischen Gründen zwischen den einzelnen Anlagen ein Abstand von 400 bis 450 m eingehalten werden. Da ein Windrad den Strom für 4500 Haushalte erzeugt, heißt das, dass der auf dem Mannstein und im geplanten Windpark bei Antfeld produzierte Strom den Bedarf in der gesamten Stadt Olsberg im privaten und gewerblichen Bedarf abdeckt.
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Eine direkte Beteiligung der Bürgerschaft an den sieben Anlagen ist nach Auskunft von Projektleiter Neef nicht möglich, da die Firma JUWI den Windpark projektiert und baut und anschließend an einen Betreiber verkauft (auf dem Mannstein an die Stadtwerke Mannheim).
Nach heutigem Stand erhält die Stadt Olsberg nach § 6 des „Erneuerbaren Energiegesetzes“ jährlich ca. 120.000 Euro als finanzielle Beteiligung an den Anlagen. Das ist wohl nicht mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein in Anbetracht der angespannten Haushaltslage und der Beeinträchtigungen, die die Bürgerinnen und Bürger Olsbergs während der Bauphase in Kauf nehmen müssen. Mittlerweile plant das Land Nordrhein-Westfalen ein Bürgerenergiegesetz, wonach sich Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen in Zukunft an den Windkraft-Anlagen direkt beteiligen können.
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Um die Umweltauflagen zu erfüllen, müssen für den Wald, der dauerhaft wegfällt, Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, neuen Wald anzubauen oder zum Beispiel Fichtenwald umzuwandeln in Mischwald. Und auch auf ein Schwarzstorchpaar, das in der Nähe einer Anlage ein Nest hat, wird Rücksicht genommen und durch eine Kamera der Firma JUWI und der Aufsichtsbehörde des HSK beobachtet, um die Anlagen zu bestimmten Zeiten, etwa in der Brutzeit oder bei Jungvögeln, abschalten zu können.
Enteignung nicht möglich
Wie Marco Neef abschließend ausführte, hat die Bundesregierung auch die Kompetenzen der Planungshoheit der Windkraftflächen verändert. Früher konnten die Städte und Gemeinden durch den Flächennutzungsplan die potenziellen Gebiete planen und steuern. Jetzt stellt die Bezirksregierung die Regionale Planung der Gebiete für Windkraft auf. Allerdings kann aber auch auf den festgesetzten Flächen nur gebaut werden, wenn der Eigentümer zustimmt. Daher ist die Enteignung von Flächen nicht möglich.