Winterberg/Hallenberg/Medebach. Die Hebesätze für Hausbesitzer steigen, denn die Kommunen stehen finanziell unter Druck. Auch im HSK sind Erhöhungen nicht ausgeschlossen

Finanziell müssen auch die Kommunen im HSK schauen, wie sie die immer schwierigere Finanzsituation in den Griff bekommen. Beispielsweise hat, laut der Beratungsgesellschaft Ernst & Young (EY), im vergangenen Jahr jede vierte Kommune in Nordrhein-Westfalen den sogenannten Hebesatz für die Grundsteuer B erhöht und damit mehr Geld von Immobilienbesitzern verlangt. Demnach erhöhten 26 Prozent aller 396 Städte und Gemeinden den Faktor, mit dem die genaue Grundsteuerhöhe ermittelt wird. Als Hauptgründe für Anhebungen sehen EY-Experten eine schlechte Finanzsituation vieler Kommunen sowie Kostensteigerungen, die weitergegeben würden. In Winterberg, Medebach und Hallenberg gibt man sich bezüglich weiterer Belastungen für die Bürger noch bedeckt.

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Winterbergs Bürgermeister Michael Beckmann: In seiner Stadt wurde zuletzt der Hebesatz B 2016 angehoben.
Winterbergs Bürgermeister Michael Beckmann: In seiner Stadt wurde zuletzt der Hebesatz B 2016 angehoben. © Stadt Winterberg | Stadt Winterberg

Eine der wichtigsten Einnahmequellen

NRW-weit lag der Hebesatz-Durchschnitt am Jahresende bei 595 Prozent. Das bevölkerungsreichste Bundesland hatte damit bundesweit den mit Abstand höchsten Wert vor Hessen (495 Prozent) und dem Saarland (446 Prozent). Deutschlandweit lag der Durchschnitt unter den Flächenländern 2022 bei 391 Prozent. Der Hebesatz wird von der Kommune selbst bestimmt und kann sich jährlich verändern. Die Grundsteuer B wird von allen Grundbesitzern erhoben, die nicht der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) angehören. Vermieter können die Grundsteuer als Betriebskosten auf Mieter umlegen. Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Die Erhebung dieser Steuer wird derzeit reformiert.

Laut der Pressesprecherin der Stadt Winterberg, Rabea Kappen, wurde dort der Hebesatz der Grundsteuer B zuletzt am 2016 angehoben. Aktuell beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 490 Prozent. Der Haushalt 2023 sehe dabei Einnahmen aus der Grundsteuer B in Höhe von 3,1 Mio. Euro vor. „Aktuell stellen wir den Haushaltsplan 2024 auf und können daher noch keine seriöse Aussage zu dem Zahlenwerk treffen. Unser Ziel bleibt es auch weiterhin, die Herausforderungen im Bildungsbereich oder dem Feuerschutz ohne Steuererhöhungen finanzieren zu können“, teilt Kappen mit. Insbesondere bei den Aufgaben und Herausforderungen, die nicht durch die Stadt selbst veranlasst seien, komme es maßgeblich darauf an, ob Bund und Land die Kommunen finanziell unterstützen, sagt sie.

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Hallenbergs Bürgermeister Enrico Eppner sagt: „Trotz der wirtschaftlich angespannten Situation sehen wir derzeit vor, die Hebesätze auf ihrem bisherigen Stand belassen zu können.“
Hallenbergs Bürgermeister Enrico Eppner sagt: „Trotz der wirtschaftlich angespannten Situation sehen wir derzeit vor, die Hebesätze auf ihrem bisherigen Stand belassen zu können.“ © Rita Maurer

Wirtschaftlich angespannt Situation

In der Stadt Hallenberg gab es die letzte Anpassung der Grundsteuer A 2007, sowie der Grundsteuer B zum 2016, sagt Hallenbergs Bürgermeister Enrico Eppner. Der Hebesatz der Grundsteuer A liegt dort aktuell bei 247 Prozent, sowie der Grundsteuer B bei 440 Prozent. Daraus ergeben sich bedarfsbezogene Einnahmen von 22.700 Euro bei der Grundsteuer A, sowie 745.800 Euro bei der Grundsteuer B. „Wir denken kontinuierlich darüber nach, wie wir Steuern und Gebühren in Sinne aller Bürgerinnen und Bürger auf einem moderaten Maß halten können. Trotz der wirtschaftlich angespannten Situation sehen wir derzeit vor, die Hebesätze auf ihrem bisherigen Stand belassen zu können“, sagt Eppner.

Werde man jedoch in den kommenden Jahren weitere Steuereinbrüche verzeichnen, müsse die Verwaltung prüfen ob auch für die Stadt Hallenberg eine Annäherung der Hebesätze, hin zu den fiktiven Hebesätzen des Landes NRW (Grundsteuer A: 254 Prozent, Grundsteuer B 493 Prozent.) infrage käme. Diese fiktiven Hebesätze werden durch das Land NRW jährlich im Gemeindefinanzierungsgesetz festgeschrieben und für die Berechnung der gemeindlichen Schlüsselzuweisungen zugrunde gelegt. „Hier sind wir immer bestrebt ein ordentliches Mittelmaß zu definieren, welches für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger verträglich ist“, sagt Eppner.

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Medebachs Bürgermeister Thomas Grosche. In seiner Stadt liegt der Hebesatz der Grundsteuersatz B bei 490 Prozent.
Medebachs Bürgermeister Thomas Grosche. In seiner Stadt liegt der Hebesatz der Grundsteuersatz B bei 490 Prozent. © Stefanie Bald | Stefanie Bald

Gut gewirtschaftet

In Medebach liegt der Hebesatz der Grundsteuer A bei derzeit 290 Prozent. Hier hatte es die letzte Erhöhung 2019 gegeben. Bei der Grundsteuer B beträgt der Hebesatz derzeit 490 Prozent und wurde zuletzt 2019 erhöht. 2022 hatte Medebach Einnahmen aus der Grundsteuer A von 72.693,89 sowie aus der Grundsteuer B von 1.452.165,70 Euro.

Ob man die Hebesätze noch einmal erhöht, hänge sehr eng mit dem Verlauf der Haushaltsplanung 2024 zusammen, sagt Medebachs Bürgermeister Thomas Grosche. „Hierzu können wir aktuell noch nichts sagen, da erste Planzahlen erst ab Ende September vorliegen und der Haushaltsentwurf erst Anfang November in den Rat eingebracht wird. Wir versuchen aber natürlich, Hebesatzerhöhungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger möglichst zu vermeiden.“

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Man habe in den vergangenen Jahren gut gewirtschaftet, sei aber auch von den zukünftigen Zahlungen wie der Kreisumlage und von der Höhe der zukünftigen Landeszuweisungen abhängig, auf deren Höhe man keinen Einfluss habe. Hier lägen der Verwaltung noch keine Zahlen für das nächste Jahr vor. „Letztendlich machen wir im Rahmen der Haushaltsplanung Vorschläge zur Höhe der Hebesätze. Die Entscheidung liegt dann bei unserem Stadtrat als zuständigem Gremium“, sagt Grosche.