Brilon/Arnsberg. Ein Mann kämpft vor dem Landgericht um seine Freiheit. Er hatte Ware angeboten und nicht geliefert. Nun geht er gegen sein Verurteilung vor.

Ein einschlägig vorbestrafter Briloner muss sich erneut wegen gewerbsmäßigen Betrugs in drei Fällen vor der kleinen Strafkammer am Landgericht Arnsberg verantworten. Er war nach einem Urteil des Amtsgerichtes in Brilon in Berufung gegangen. Das Gericht hatte ihn nach einem Verfahren zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt. Laut Urteil hatte der 26-jährige Gelegenheitsarbeiter ein IPhone für 410 Euro, einen Säbel für 150 Euro und einen Dolch für 500 Euro bei der Internetplattform Facebook angeboten, aber nie vorgehabt, die Ware dann tatsächlich zu versenden. Säbel und Dolch habe er von seinem Vater geschenkt bekommen, hatte der Angeklagte vor Briloner Gericht ausgesagt.

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Da der Mann bereits zwei Mal wegen Betrugs und einmal wegen Diebstahls verurteilt wurde, sah das Amtsgericht von einer Bewährungsstrafe ab, teilt die Gerichtssprecherin des Landgerichts Arnsberg, Leonie Maaß, mit. Eine andere Bewährungsstrafe gegen ihn musste bereits einmal in eine Haftstrafe umgewandelt werden, weil der Angeklagte den Kontakt zu seiner Bewährungshelferin abgebrochen hatte. Momentan sei der Mann aber wieder auf freiem Fuß. Mit dem Gang nach Arnsberg hoffe der Mann vermutlich auf eine mildere Strafe.

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Laut Strafgesetzbuch können Freiheitsstrafen über zwölf Monaten bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn die Prognose günstig ist, die Verteidigung der Rechtsordnung dem nicht entgegensteht und darüber hinaus besondere Umstände vorliegen.