Brilon. Zumindest dann, wenn es nach dem Einwohner Markus Reerman geht. In einer Bürgereingabe fordert er den Bürgermeister zum Handeln auf.

Was in Tübingen schon Realität ist, könnte bald auch in Brilon eingeführt werden: Eine Steuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen. Diese Anregung übermittelte der Briloner Einwohner Markus Reermann als Bürgereingabe an den Bürgermeister der Stadt Brilon.

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Am 10. August soll im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Brilon debattiert werden, ob das Thema erneut im Haupt- und Finanzausschuss beraten werden soll oder ob die Anregung direkt dem Rat der Stadt Brilon zur Beratung vorgelegt wird.

Bürgereingabe muss erst genehmigt werden

Allerdings muss der Ausschuss zunächst das Thema „Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen“ als zulässige Eingabe genehmigen. Die Verwaltung sieht darin aber kein Problem: „Das Recht, sich mit Eingaben an den Rat zu wenden, steht gemäß § 24 GO NRW jeder Einwohnerin oder jedem Einwohner zu, die/der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt. Ihrem Inhalt nach müssen diese Eingaben Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Stadt fallen (vgl. § 6 der Hauptsatzung der Stadt Brilon). Diese und weitere Voraussetzungen (z.B. Schriftform) liegen vor“, heißt es in der Beschlussvorlage.

Überflüssige Abfallmengen

Der Initiator Markus Reermann zeigt sich besorgt: „Seit Jahren steigt die Menge an Verpackungsmüll kontinuierlich an. Allein in Deutschland werden jährlich 5,8 Milliarden Einweg-Getränkebecher und 4,3 Milliarden Einweg-Essensboxen verbraucht. Die damit einhergehenden Umwelt- und Klimabelastungen sowie die übervollen Mülleimer in meiner Stadt betrachte ich mit Sorge.“ Markus Reermann kritisiert, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Reduzierung von Einwegkunststoffen in Deutschland bisher wenig Wirkung zeigten. Er nennt zwei Gründe dafür: Erstens hielten sich viele Gastronomen nicht an die Mehrwegangebotspflicht, die seit Anfang 2023 gilt, und zweitens wichen sie auf Einwegprodukte aus anderen Materialien wie Holz oder Papier aus. Diese ersetzten aber nur das Plastik und nicht den Müll, der dadurch entstehe. Reermann fordert daher eine konsequentere Lösung für das Problem der überflüssigen Abfallmengen.

Vorbild Tübingen

Dabei bezieht sich der Briloner auch auf die Verpackungssteuer in Tübingen, die nicht unumstritten war. So hat unter anderem die örtliche McDonalds Filiale gegen die Vorschrift geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24. Mai 2023 jedoch entschieden, dass Tübingen die Verpackungssteuer erheben darf. Das Gericht hat die Revision der Franchise-Nehmerin eines McDonald’s-Restaurants in Tübingen, die gegen die Steuer geklagt hatte, zurückgewiesen. Das Gericht hat festgestellt, dass die Stadt Tübingen die Gesetzgebungskompetenz für die örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuer hat, da die Steuer einen ausreichenden örtlichen Bezug aufweist. Die Steuer soll den Verbrauch von Einwegverpackungen im Gemeindegebiet reduzieren und die Umwelt schützen. Das Gericht hat auch entschieden, dass die Verpackungssteuer nicht im Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes steht, da sie keine Zusatzregelung zur Abfallvermeidung oder Abfallverwertung darstellt, sondern eine eigenständige Steuer mit Lenkungswirkung. Schließlich hat das Gericht auch die Obergrenze der Besteuerung von 1,50 Euro für Einzelmahlzeiten für rechtmäßig erklärt, da sie dem Grundsatz der Belastungsgleichheit entspricht und eine angemessene Differenzierung zwischen verschiedenen Produkten ermöglicht. Damit dürfte auch einer Verpackungssteuer in Brilon zumindest das Gesetz nicht mehr im Wege stehen.

Finanzielle Anreize setzen

Reermann findet: „Eine örtliche Verbrauchssteuer auf Takeaway-Verpackungen setzt hingegen direkte finanzielle Anreize bei der Gastronomie sowie bei den Bürgerinnen und Bürgern, abfallarme und umweltfreundliche Mehrwegalternativen zu nutzen. Dass dieser Weg funktioniert, zeigt die Stadt Tübingen mit ihrer Verbrauchssteuer: weniger Müll auf den Straßen und eine rege Nutzung angebotener Mehrwegalternativen“. Die Entscheidung liegt nun bei den politischen Gremien der Stadt, die über die Anregung von Markus Reermann beraten müssen. Ob Brilon bald dem Beispiel von Tübingen folgt oder nicht, wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Eines ist jedoch sicher: Das Thema Einwegverpackungen wird auch in Zukunft die öffentliche Diskussion beschäftigen.