Winterberg/Hallenberg/Medebach. Für Viele sind sie ein Ärgernis: Schottergärten. In einigen Kommunen sind die „Gärten des Grauens“ bereits verboten. Das sind die Regeln im HSK:

Sie sind immer wieder ein Fall für Diskussionen. Auch im Hochsauerlandkreis sind sie hier und da zu sehen: Stein- und Schottergärten. Doch nicht nur Natur- und Artenschützer sehen diesen Trend kritisch. Kies- oder Schottergärten mit unbegrünten Steinflächen sind vor allem in bei einigen Grundstückseigentümern in Neubaugebieten immer. Deshalb führen immer mehr Bundesländer und Kommunen Regelungen ein, die den Bau verhindern sollen. Befürworter weisen sagen, dass Schottergärten pflegeleichter seien, dagegen weisen Kritiker auf die negativen Auswirkungen auf das Straßenbild, die Artenvielfalt und deren Beitrag zur Bodenversiegelung.

 Mit der Mischung aus Gestein und sparsamen Grün wirken Schottergärten ein wenig wie Landschaften entlegener Planeten. Umweltschützer warnen vor solchen Gärten.
Mit der Mischung aus Gestein und sparsamen Grün wirken Schottergärten ein wenig wie Landschaften entlegener Planeten. Umweltschützer warnen vor solchen Gärten. © dpa

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Erst vor Kurzem entschied der hessische Landtag, dass der Bau von Schottergärten zukünftig verboten ist. „Schotter ist kein Lebensraum, weder für Pflanzen noch für Tiere“, erklärte die hessische Umweltministerin Priska Hinz (Grüne). In Niedersachsen können die zuständigen Behörden die umstrittenen Schottergärten verbieten und deren Beseitigung anordnen. Das stellte das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg in seinem ersten Verfahren zu diesem Thema klar. Doch wie sind eigentlich die Regelungen dazu rund um Winterberg?

„Bei uns gibt es derzeit keine Regeln zu Steingärten, da es bei uns auch nur sehr wenige gibt. Aufgrund der geringen Anzahl von Steingärten in unserem Stadtgebiet sehen wir derzeit keine Notwendigkeit für ein Verbot oder die Beseitigung der Steingärten“, sagt die Pressesprecherin der Stadt Winterberg, Rabea Kappen. Man beobachte die Thematik allerdings sehr genau. Die Verwaltung würden sich aber intensiver damit beschäftigen, sollte die Situation und die Anzahl dieser Gärten weiter ansteigen. „Steingärten sind sicher auch ein Thema, mit dem sich das beantragte interkommunale Klimaschutzmanagement der Städte Hallenberg, Medebach und Winterberg befassen kann“, sagt Kappen.

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In Medebach hat man dagegen schon Taten sprechen lassen: „Wir haben uns dazu entschlossen, in allen neuen Bebauungsplänen Stein- und Schottergärten zu untersagen. Wenn dort also ein städtisches Grundstück zu Bauzwecken erworben wird, sind in Gärten und Vorgärten Stein- und Schotterbeete nicht mehr zulässig“, sagt Bürgermeister Thomas Grosche. Doch so weit wie in Niedersachsen wolle man in Medebach nicht gehen und beispielsweise bestehende Schottergärten abräumen. Bisher habe es dazu noch keine Beschlussfassung gegeben und man müsse sich die Frage stellen, ob es angemessen sei, als Kommune so stark in privates Eigentum einzugreifen, so Grosche.

Diejenigen, die sich seinerzeit für Schottergärten entschieden hätten, hätten ja rechtskonform gehandelt. „Ich würde es natürlich begrüßen, wenn die Eigentümer aus freien Stücken eine Umgestaltung vornehmen würden. Allerdings müssten wir dazu erst einmal selbst mit gutem Beispiel vorangehen, da wir einzelne kleine Beete entlang unserer Hauptstraßen in der Kernstadt wegen der Belastung durch Streusalz ebenfalls als Schotterbeete ausgeführt haben.“ Darüber habe sich der Umweltausschuss zuletzt bereits ausgetauscht. Bislang habe es deshalb aber noch keine konkreten Beschwerden gegeben.

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Der Hallenberger Bürgermeister Enrico Eppner betont, dass die Ausführung von Stein-oder Schottergärten in der Stadt Hallenberg nicht explizit geregelt sei. Da sich diese aber, laut Eppner, im Stadtgebiet Hallenberg auf ein Minimum begrenze, müsse diese Art der Gartengestaltung noch nicht in politischen Gremien behandelt werden. „Die Menschen in Hallenberg, Hesborn, Liesen und Braunshausen sind an einer vielfältigen und artenreichen Natur interessiert, daher ist eine Regulierung durch die Kommune weder notwendig noch erstrebenswert. Wir setzen hier erfolgreich auf die Eigenverantwortung unserer Bürgerinnen und Bürger“, sagt der Bürgermeister.